bobbl
Beiträge1Mitglied seitFreitag Dezember 7, 2012StatusMitgliedZuletzt online:Dezember 7, 2012
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7. Dezember 2012 um 18:12
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
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14. Dezember 2012 um 10:52
Guten Tag,
Erhaltungsaufwand kann auf 2 - 5 Jahre verteilt werden. Bin ich an den im ersten Jahr vorgenommenen Ansatz von 50 % des E. auch im zweiten Jahr gebunden, oder kann ich dann wegen veränderter Einkommens-Situation auch 25 % oder sogar weniger ansetzen?
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 14. Dezember 2012 um 10:52
Hallo!
Erhaltungsaufwand ist abzugrenzen von den Anschaffungskosten und den Herstellungskosten.
*Erhaltungsaufwand: Aufwendungen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Substanz oder der Verwendungs- oder Nutzungsmöglichkeit eines Vermögensgegenstandes oder Wirtschaftsguts.
*Anschaffungskosten:
Aufwendungen zur Versetzung eines Vermögensgegenstandes oder Wirtschaftsguts in einen betriebsbereiten Zustand (§ 255 Abs. 1 Satz 1 HGB).
*Herstellungskosten: Aufwendungen zur Substanzerweiterung oder wesentlichen Verbesserung eines Vermögensgegenstandes oder Wirtschaftsguts über seinen ursprünglichen Zustand hinaus (§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB).