Zuschka
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28 Jan 2013 à 10:47
master -mind 2
Beiträge74Mitglied seitMontag 28 November 2011StatusMitgliedZuletzt online: 6 Juni 2013
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25 Apr 2013 à 16:16
Guten Tag,
in meinem Scheiodungsverfahren gibt es aktuell einen ersten Beschluß des Gerichts, dass ein notariell gefertigter Ehevertrag aus 2004 mit Vereinbarungen die 1-2 Monate ZUVOR gefertigten wurden ein einheitliches Rechtsgeschäft darstellt und somit der nicht eingehaltenen Form des §1410 unterliegt und die Nichtigkeit des Ehevertrages gem §125 BGB erfüllt ist.
Wann ist ein Ehevertrag unwirksam? Wer kann mir hierzu etwas schreiben ?
8 Jahre lang mit Leben erfüllt, alles bezahlt wir beschrieben und jetzt soll er ungültig sein, weil VOR Vertrag schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.
GUELZEM.H
Beiträge100Mitglied seitDienstag 13 Dezember 2011StatusMitgliedZuletzt online: 2 Juli 20148 28 Jan 2013 à 17:26
Hallo!
Meines Wissens verliert jener Vertrag seine Gültigkeit , sobald es herausstellt , dass es sittenwidrig ist.
Darf ich mal fragen , um welche Verringerungen es geht ? Was , für wen wurde was bezahlt ? Wie steht die andere Partei dazu ? Gibt es keinen Anwalt , der in die Sache bezogen ist?
Henny1993
Beiträge1Mitglied seitFreitag 12 April 2013StatusMitgliedZuletzt online:12 April 2013 12 Apr 2013 à 16:27
Die andere Seite hat wesentliche finanzielle Vorteile durch die Vereinbarungen. Es liegt keine Sittenwidrigkeit vor. Die Vereinbarungen wurden nur aus Kosten Gründen nicht zum Notarvertrag genommen (dummerweise)
Ja, der Richter geht davon aus.
Es gibt aktuell nen Teilbeschluß, in Sachen Verpflichtung über Angaben zum Anfangs und Endvermögen meiner Person.
Eine komplette Teilung hat jedoch in 2004 (Basis Ehevertrag und vorher getroffener Vereinbarung) schon stattgefunden.
12 Apr 2013 à 16:27
12 Apr 2013 à 17:49
25 Apr 2013 à 12:14
25 Apr 2013 à 12:21
25 Apr 2013 à 12:37
Es gibt aktuell nen Teilbeschluß, in Sachen Verpflichtung über Angaben zum Anfangs und Endvermögen meiner Person.
Eine komplette Teilung hat jedoch in 2004 (Basis Ehevertrag und vorher getroffener Vereinbarung) schon stattgefunden.