Nichtigkeit von Eheverträgen

Zuschka - 28 Jan 2013 à 10:47
master -mind 2 Beiträge 74 Mitglied seit Montag 28 November 2011 Status Mitglied Zuletzt online: 6 Juni 2013 - 25 Apr 2013 à 16:16
Guten Tag,
in meinem Scheiodungsverfahren gibt es aktuell einen ersten Beschluß des Gerichts, dass ein notariell gefertigter Ehevertrag aus 2004 mit Vereinbarungen die 1-2 Monate ZUVOR gefertigten wurden ein einheitliches Rechtsgeschäft darstellt und somit der nicht eingehaltenen Form des §1410 unterliegt und die Nichtigkeit des Ehevertrages gem §125 BGB erfüllt ist.
Wann ist ein Ehevertrag unwirksam? Wer kann mir hierzu etwas schreiben ?
8 Jahre lang mit Leben erfüllt, alles bezahlt wir beschrieben und jetzt soll er ungültig sein, weil VOR Vertrag schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.

1 Antwort

GUELZEM.H Beiträge 100 Mitglied seit Dienstag 13 Dezember 2011 Status Mitglied Zuletzt online: 2 Juli 2014 8
28 Jan 2013 à 17:26
Hallo!

Meines Wissens verliert jener Vertrag seine Gültigkeit , sobald es herausstellt , dass es sittenwidrig ist.
Darf ich mal fragen , um welche Verringerungen es geht ? Was , für wen wurde was bezahlt ? Wie steht die andere Partei dazu ? Gibt es keinen Anwalt , der in die Sache bezogen ist?
Henny1993 Beiträge 1 Mitglied seit Freitag 12 April 2013 Status Mitglied Zuletzt online: 12 April 2013
12 Apr 2013 à 16:27
Die andere Seite hat wesentliche finanzielle Vorteile durch die Vereinbarungen. Es liegt keine Sittenwidrigkeit vor. Die Vereinbarungen wurden nur aus Kosten Gründen nicht zum Notarvertrag genommen (dummerweise)
ich kann meinem Vorredner nur Recht geben; Ein Ehevertrag muss jedenfalls notariell beurkundet werden. Sonst gehört er einfach dem Mülleimer.
Der Ehevetrag wurde notariell beurkundet
PLZ HELP Beiträge 53 Mitglied seit Mittwoch 2 November 2011 Status Mitglied Zuletzt online: 4 Juni 2014 2
25 Apr 2013 à 12:21
einheitliches Rechtsgeschäft? War die andere Partei gar nicht dabei ?
Ja, der Richter geht davon aus.
Es gibt aktuell nen Teilbeschluß, in Sachen Verpflichtung über Angaben zum Anfangs und Endvermögen meiner Person.
Eine komplette Teilung hat jedoch in 2004 (Basis Ehevertrag und vorher getroffener Vereinbarung) schon stattgefunden.