Löwenzahn
Beiträge1Mitglied seitFreitag März 1, 2013StatusMitgliedZuletzt online:März 1, 2013
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1. März 2013 um 14:06
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
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1. März 2013 um 16:01
Guten Tag,
ich bin Tschechischer Abstammung, besitze aber auch den Deutschen Pass und habe folgende Frage:
Meine Geschiedene Frau lebt mit unserem 6-järigen Sohn und neuem Partner in Tschechien,
ich hingegen lebe in Deutschland und beziehe HartzIV! Besteht Kindesunterhaltsnterhaltsanspruch?? Bzw. bin ich verpflichtet zu zahlen?
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 1. März 2013 um 16:01
Hallo!
Aus moralischer Hinsicht sowieso. Sei es in Deutschland oder in Tschechien....
Jetzt konkreter gefragt : Was ist mit dem Sorgerecht ? Wie ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht geregelt ?
Aus gesetzlicher Hinsicht meine ich , dass der Kindesunterhalts direkt in die Kasse des unterhaltspflichtigen Kindes / Dessen anderen Elternteil : die Mutter in dem Falle (durch das Jobcenter ) einfließt ( also vom HartzIV ) abgezogen Das sie einen neuen Partner hat , spielt dabei keinerlei Rolle.