Unterhalt nach Scheidung

Gelöst
Schwamm Beiträge 3 Mitglied seit Dienstag April 16, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: April 16, 2013 - 16. April 2013 um 13:51
ericbieber393 Beiträge 12 Mitglied seit Montag April 15, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: April 19, 2013 - 16. April 2013 um 16:27
Liebe Forengemeinde,

ich bin im Sommer 2008 ( 5 Jahre nach der Trennung ) von meinem Ex-mann geschieden worden. Da ich seit ca. Mitte 2004 keinen Kontakt zu meinem Ex mehr hatte und er auch lt. Einwohnermeldeämter nicht auffindbar war, wurde ich in Abwesenheit geschieden. Der Versorgungsausgleich wurde abgetrennt. Aber um diesen Versorgungsausgleich geht es jetzt nicht.

Fakt ist (und war), dass mein Ex Alkoholiker ist. Er war von 2004 bis jetzt (nach meiner Kenntnis) "von der Bildfläche" verschwunden. Nun ist er wieder aufgetaucht. Und zwar in Form eines vom Gericht bestellten Pflegers, da sich mein Ex in einem Pflegeheim befindet! Nun will das hier zuständige Amt eine Auskunft über meine "Vermögensverhältnisse" um meine Unterhaltspflicht zu prüfen. Ich befürchte, das sieht schlecht für mich aus, denn die Kredite für das Häuschen, das ich mir in 2008 gekauft habe, interessieren ja wohl Niemanden und mein Gehalt ist (vor Abzug der laufenden Kosten) ganz ok. Ich werde wohl zahlen müssen, es sei denn, es geschieht ein Wunder ????

Meine damalige Scheidungsanwältin ist bereits informiert und wird sich in die Angelegenheit nochmal einlesen. Ich würde mich nur freuen, wenn ich evtl. schonmal ein Feedback haben könnte, ob ich Chancen hätte bzw. auf welchen Paragraphen man sich evtl. beziehen könnte. Ich habe zwar schon viel gelesen inzwischen, aber nie das Passende gefunden.

Vielen Dank im voraus.
LG Schwamm

6 Antworten

Schwamm Beiträge 3 Mitglied seit Dienstag April 16, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: April 16, 2013 2
16. April 2013 um 15:07
Vielen Dank für die Antworten.
Bedürftigkeit ist jetzt schon gegeben, da mein Ex in einem Pflegeheim ist und dort betreut wird. Er ist Alkoholiker und erwerbslos.
Nun kommt das Sozialamt auf mich zu.
Bei unserer Scheidung ( in Abwesenheit wegen Unkenntnis seines Aufenthaltsortes) wurde nicht über Unterhalt entschieden. Er hat also nie Unterhalt von mir bekommen.

LG Schwamm
ericbieber393 Beiträge 12 Mitglied seit Montag April 15, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: April 19, 2013 8
16. April 2013 um 15:36
Tagschen ! ich will dir keinen weiteren Schreck einjagen, aber ich bin der Auffassung , dass deine Scheidungsanwältin den Richter davon überzeugen müsste , dass die Alkoholabhängigkeit selbst verschuldete Krankheit . dadurch wirst du ihm nichts bezahlen müssen. Sonst hast du wirklich schlechte Karten.
Schwamm Beiträge 3 Mitglied seit Dienstag April 16, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: April 16, 2013 2
16. April 2013 um 15:42
Sicherlich ist die Alkoholabhängigkeit selbst verschuldet. Ich habe ihm das Zeug ja nicht eingeflöst. Aber ich glaube nicht, dass das einen Richter interessiert.
Ich hoffe ja eher noch darauf, dass klar gemacht werden kann, dass er seine Erwerbslosigkeit = Bedürftigkeit selbst verschuldet hat, da er ja nach seiner Therapie (trockenen Kopfes) eine Arbeitsstelle hatte, diese aber nicht angetreten hat, weil ihm die Sauferei wieder wichtiger war.
Gruß Schwamm
sarah2012.sarah Beiträge 20 Mitglied seit Montag November 12, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 22, 2014 2
16. April 2013 um 14:55
Hallo Schwamm!
Wieso wirst du ihm Unterhalt bezahlen müssen /Sollen??In wie fern ist er unterhaltspflichtig? Sind Kinder im Spiel? Sorry , dass ich dir so viele Fragen stelle .Aber ich verstehe es die gerichtliche Anforderung nicht. Es heißt doch im § 1569 was über die Eigenverantwortung.Somit wäre jedem Ehegatten nach der Scheidung dazu verpflichtet;
Werfe bitte einen Blick in : http://www.recht-finanzen.de/contents/familienrecht/wie-funktioniert-das-system-des-geschiedenenunterhalts
ericbieber393 Beiträge 12 Mitglied seit Montag April 15, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: April 19, 2013 8
16. April 2013 um 16:27
Dir kann nichts der Richter anhängen, wenn dein Ex an seine "Krankheit " verschuldet ist. Meiner Schwester wurde auch kein ALG ausgezahlt, weil sie aufgrund von Rückenschmerzen nicht arbeiten wollte /Konnte.
Das ist die Aufgabe deiner Anwältin, dem Richter einzureden, dass dein Ex- an die Zerstörung seines Lebens eigenhändig gearbeitet hat und die Konsequenzen hat er zu ziehen. Mach dir keine Sorgen! Wenn deine Anwältin gute Überzeugungskraft hat , wirst du ihm nichts aus der Tasche bezahlen.
Guten Tag Frau Schwamm!
Nur unter einer Voraussetzung werden Sie Ihrem Ex- Mann Ehegattenunterhalt bezahlen müssen und das liegt § 1577( Bedürftigkeit) fest:

(1) Der geschiedene Ehegatte kann den Unterhalt nach den §§ 1570 bis 1573, 1575 und 1576 nicht verlangen, solange und soweit er sich aus seinen Einkünften und seinem Vermögen selbst unterhalten kann.

(2) Einkünfte sind nicht anzurechnen, soweit der Verpflichtete nicht den vollen Unterhalt (§§ 1578 und 1578b) leistet. Einkünfte, die den vollen Unterhalt übersteigen, sind insoweit anzurechnen, als dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse der Billigkeit entspricht.

(3) Den Stamm des Vermögens braucht der Berechtigte nicht zu verwerten, soweit die Verwertung unwirtschaftlich oder unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse unbillig wäre.

(4) War zum Zeitpunkt der Ehescheidung zu erwarten, dass der Unterhalt des Berechtigten aus seinem Vermögen nachhaltig gesichert sein würde, fällt das Vermögen aber später weg, so besteht kein Anspruch auf Unterhalt. Dies gilt nicht, wenn im Zeitpunkt des Vermögenswegfalls von dem Ehegatten wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann.