Einen herzlichen Dank zuerst an alle, die sich für mein Anliegen interessieren. Ich habe mich von meinem Freund, dem leiblichen Vater meines Kindes, getrennt. Als alleinerziehende Mutter bin ich der sorgeberechtigte Elternteil. Wir waren nie verheiratet. Doch will mein Ex jetzt gerichtlich das Teilsorgerecht beantragen. Ich bin voll dagegen, denn ich kann ihn nicht leiden, habe auch meine Gründe. Was soll ich denn tun? Wie sehen seine Chancen aus? Er hat eine Wohnung und eine feste Stelle.
Voraussetzung für eine Beantragung des gemeinsamen Sorgerechts ist zunächst, dass der Vater die Vaterschaft anerkennt, falls dies noch nicht in der Geburtsurkunde angegeben ist. Der Vater kann dann die Mitsorge auch gegen den Willen der Mutter durch einen formlosen Brief ans Familiengericht beantragen. Diese wird nur dann abgelehnt, wenn es dem Kindeswohl entgegensteht. Daraus, dass die Mutter den Vater "nicht leiden" kann, kann keine Gefährdung des Kindeswohls abgeleitet werden.
Gegen deinen Willen wird er nichts erreichen können. Im schlimmsten Fall wird das Jugendamt eingeschaltet und du musst nur die Behörden davon überzeugen, dass der Kontraktabbruch zum Vater dem Wohl des Kindes dient.