anonymer Benutzer
-
25. August 2013 um 04:15
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
-
28. August 2013 um 17:57
Ich wollte eine Immobilie kaufen und die Maklerin hat mich eine Reservierung unterschreiben lassen.
Der Vertrag kam nicht zustande.
Nun will der Makler, 450,00 € haben.
Ist das richtig?
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 Geändert am 8. Januar 2019 um 05:26
Nach Paragraf 652 BGB hat der Makler sein Recht auf sein Entgelt bei einer erfolgreichen Maklertätigkeit. Die Reservierungsgebühren stehen ihm nur zu, wenn sie ein Bestandteil des Reservierungsvertrags sind.