sun?
Beiträge56Mitglied seitFreitag September 27, 2013StatusMitgliedZuletzt online:Juli 3, 2015
-
27. September 2013 um 17:54
son 789 -
30. September 2013 um 11:04
Sehr geehrte Damen und Herren,
In der folgenden Sache, bitte ich Sie um eine erste rechtliche Einschätzung sowie weiterführende Hinweise und Empfehlungen:
Es geht um meinen neuen Mieter. Einzugsdatum: 17.05.2013 ; Mietvertrag lauft am 17.05.2014 ab. Da er in zwei monatiger Zahlungsverzug. Daher will ich mein Recht als Vermieter geltend machen , fristlose Kündigung anordnen..
Nun lautet die Frage an wen genau ich mich wenden soll , die Räumungsklage voranzutreiben?
Ich bedanke mich für Ihre Hilfestellung!
Hallo!
Du hast dich ans Amtsgericht zu wenden, den Räumungsklageantrag zu stellen. Alles Andere wirst du Vorort wissen.( paar Infos wirst du unter : http://www.recht-finanzen.de/faq/1945-was-man-zur-raumungsklage-wissen-muss ) finden
L.G