§ 1592 übers Bord werfen

dora1989 Beiträge 16 Mitglied seit Dienstag September 3, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 27, 2015 - 3. September 2013 um 11:20
dora1989 Beiträge 16 Mitglied seit Dienstag September 3, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 27, 2015 - 5. September 2013 um 16:13
Hallo zusammen!
Ich bin etwa verwirrt und möchte euch um Rat fragen.
Ich versuche das Problem so kurz wie möglich auszuschildern.Ich erwarte ein Kind von meinem Freund / zukünftigen Ehemann.Bin allerdings noch im gesetzlichen Sinne noch " verheiratet."
Gemäß § 1592 wäre mein " Noch Ehemann" der gesetzlicher Vater meines ungeborenen Kindes. Nun möchte ich meinem Kind den Namen seines wahren Vaters geben, und nicht den meines zukünftigen Ex- Mannes.
Was sollen wir denn tun?Haben wir ausnahmsweise eine Erfolgschance, dieses Gesetz übers Bord zu werfen , wenn wir einen guten Familienanwalt kriegen?

3 Antworten

player 01 Beiträge 35 Mitglied seit Mittwoch August 15, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 23, 2014 1
4. September 2013 um 11:00
hmmmmmmmmm, an deiner Stelle werde ich Härtefallscheidung beantragen. Unter diesen Umständen gehe ich davon aus , dass die Scheidung ohne Trennungsjahr erfolgen wird.
Hallo!

Darf man fragen , wie lange ihr schon getrennt seid? Bei einer 03 jaehrige Trennung gilt die Ehe für gescheitert.Daher wird die Scheidung paar Monate dauern.
dora1989 Beiträge 16 Mitglied seit Dienstag September 3, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 27, 2015 1
5. September 2013 um 16:13
Hallo zusammen !
@ Player:ich bin mir nicht sicher, ob ich auf Härtefallscheidung plädieren kann. So viel ich gelesen habe , wäre meine außereheliche Schwangerschaft kein kräftiger Grund dafür.
@ Yosra: Nächsten Monat wären drei Jahre um.