dora1989
Beiträge16Mitglied seitDienstag September 3, 2013StatusMitgliedZuletzt online:Januar 27, 2015
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3. September 2013 um 11:20
dora1989
Beiträge16Mitglied seitDienstag September 3, 2013StatusMitgliedZuletzt online:Januar 27, 2015
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5. September 2013 um 16:13
Hallo zusammen!
Ich bin etwa verwirrt und möchte euch um Rat fragen.
Ich versuche das Problem so kurz wie möglich auszuschildern.Ich erwarte ein Kind von meinem Freund / zukünftigen Ehemann.Bin allerdings noch im gesetzlichen Sinne noch " verheiratet."
Gemäß § 1592 wäre mein " Noch Ehemann" der gesetzlicher Vater meines ungeborenen Kindes. Nun möchte ich meinem Kind den Namen seines wahren Vaters geben, und nicht den meines zukünftigen Ex- Mannes.
Was sollen wir denn tun?Haben wir ausnahmsweise eine Erfolgschance, dieses Gesetz übers Bord zu werfen , wenn wir einen guten Familienanwalt kriegen?
player 01
Beiträge35Mitglied seitMittwoch August 15, 2012StatusMitgliedZuletzt online:Mai 23, 20141 4. September 2013 um 11:00
hmmmmmmmmm, an deiner Stelle werde ich Härtefallscheidung beantragen. Unter diesen Umständen gehe ich davon aus , dass die Scheidung ohne Trennungsjahr erfolgen wird.
Darf man fragen , wie lange ihr schon getrennt seid? Bei einer 03 jaehrige Trennung gilt die Ehe für gescheitert.Daher wird die Scheidung paar Monate dauern.
dora1989
Beiträge16Mitglied seitDienstag September 3, 2013StatusMitgliedZuletzt online:Januar 27, 20151 5. September 2013 um 16:13
Hallo zusammen !
@ Player:ich bin mir nicht sicher, ob ich auf Härtefallscheidung plädieren kann. So viel ich gelesen habe , wäre meine außereheliche Schwangerschaft kein kräftiger Grund dafür.
@ Yosra: Nächsten Monat wären drei Jahre um.