Kalepi
Beiträge2Mitglied seitDonnerstag September 26, 2013StatusMitgliedZuletzt online:September 26, 2013
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26. September 2013 um 05:46
i have a dream
Beiträge13Mitglied seitDienstag November 6, 2012StatusMitgliedZuletzt online:März 5, 2014
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1. Oktober 2013 um 12:31
Mein Mann und ich lassen uns scheiden. Die Kinder (16 und 14 Jahre) leben bei mir. Ich erhalte pro Kind 185 Euro Unterhalt (Unterhaltstitel des Jugendamtes). Im Scheidungsverfahren beantragt mein zukünftiger Ex-Mann Aufstockungsunterhalt. Sein Gehalt beträgt 1330,- Euro netto. Mein Gehalt 2100 Euro. Ist das rechtens? Ich trage die komplette Verantwortung für die Kinder, weil er in einem anderen Bundesland lebt und sich nicht um die Kinder kümmert. Indirekt wird doch durch den Aufstockungsunterhalt der Unterhalt der Kinder "beschnitten" ? Gibt es eine Lösung für mich ?
Katarina02
Beiträge223Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juli 3, 201438 26. September 2013 um 09:56
Hallo Kaleppi!
An deiner Stelle würde ich mir keine Sorgen machen. Denn das Maß des Unterhalts
( ich zitiere: " bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf.
(2) Zum Lebensbedarf gehören auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall der Krankheit und der Pflegebedürftigkeit sowie die Kosten einer Schul- oder Berufsausbildung, einer Fortbildung oder einer Umschulung nach den §§ 1574, 1575.
(3) Hat der geschiedene Ehegatte einen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1570 bis 1573 oder § 1576, so gehören zum Lebensbedarf auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters sowie der verminderten Erwerbsfähigkeit".
Da der Vater sich gar nicht um die minderjährigen Kinder kümmern kann ( in keinerlei Hinsicht ) wird sein Antrag - meiner Meinung nach- abgewiesen. Meines Erachtens nach : Keine Chance dir den Unterhalt streichen zu lassen.
hicham.Sahline
Beiträge91Mitglied seitDonnerstag April 12, 2012StatusMitgliedZuletzt online:Juni 30, 20143 26. September 2013 um 12:14
Ich weiß nicht, ob ich das richtig vermittelt habe: mein zukünftiger Ex will von mir Geschiedenenunterhalt, weil er weniger als ich verdient. Ich kriege von ihm Kindesunterhalt. zwar wenig, aber immerhin......Ich finde keinen Beispielfall der auf mich zutrifft, weil immer die Frau die Kinder betreut gegenüber ihrem Besserverdienenden Mann Geschiedenenunterhalt und auch Unterhalt für die Kids bekommt......
Evidence. DE
Beiträge30Mitglied seitMittwoch Oktober 24, 2012StatusMitgliedZuletzt online:Juni 27, 20143 26. September 2013 um 17:39
Hallo zusammen!
ich bin zwar weder Familienanwältin noch Familienberaterin aber ein Versuch wäre es wert ein Hilfsversuch zu unternehmen:
Laut Düsseldorfer Tabelle 2013 beträgt der Kindesunterhalt deiner Kinder je 448 Euro= 936 Euro.
Ab 2013 darf der geschiedene Ehegatte für sich 1000( statt 950 Euro) Selbstbehalt für sich behalten.
Meiner Meinung nach , wird er keinen Aufstockungsunterhalt bekommen dürfen. Alleine wegen der Gehaltsdifferenz kann er keinen anfordern. Abgesehen davon , dass du für den Unterhalt deiner Kinder aufkommen musst und die ganze Verantwortung trägst , liegen die wichtigsten Voraussetzungen dafür nicht vor, nämlich: Bedürftigkeit & Bedarf und Leistungsfähigkeit.
Was den Kinderunterhalt angeht , wird er es bis zum 21 Lebensjahr der Kinder bezahlen müssen.
Schlussendlich rate ich dir dringend eine anwaltliche Beratung zu nutzen.
26. September 2013 um 12:14
Gruß
26. September 2013 um 16:41