sun?
Beiträge56Mitglied seitFreitag September 27, 2013StatusMitgliedZuletzt online:Juli 3, 2015
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21. November 2013 um 09:12
amna amuna
Beiträge89Mitglied seitDienstag Juni 4, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 12, 2015
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26. November 2013 um 16:26
Hallo zusammen !
Es geht um meine Schwester. Sie war richtig knapp bei der Kasse , daher hat sie auch kostenfreie Beratungshilfe bekommen (via Berechtigungsschein). Es ging um einen Scheidungsfall... Nun ist die Scheidung jetzt vor zwei Jahren her. Bis dahin ist alles schön und gut. Das Problem liegt darin , dass sie die Tage eine Rechnung von ihrem ehemaligen Anwalt gekriegt hat ( in Höhe von 3.500 Euro). Zwar hat sich ihre finanzielle Lage ziemlich verbessert( 6000 Euro rückständigen Unterhalt). Doch sie hat ihn verbraucht , die alten Rechnungen auszugleichen und die Schulden zu tilgen.
Muss sie jetzt den Anwalt bezahlen oder kann sie auf ihr Recht als Berechtigungsschein6 Inhaberin berufen und den Brief des Anwalts in die Mülleimer werfen?
amna amuna
Beiträge89Mitglied seitDienstag Juni 4, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 12, 201511 26. November 2013 um 16:26
hallo! soviel ich weiß , der Berechtigungsschein dient dazu die Beratungshilfekosten zu decken. Nicht die Anwaltskosten.Ich meine ich habe einen Artikel bezüglich der PKH im Praxistipps- Bereich gesehen zu haben.