SebMaier
Beiträge1Mitglied seitDonnerstag Januar 2, 2014StatusMitgliedZuletzt online:Januar 2, 2014
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Geändert am 27. Januar 2019 um 02:21
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
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3. Januar 2014 um 10:09
Hallo,
folgender Fall: Nach 30 Jahren Ehe trennt sich die Frau von ihrem Mann und zieht in eine kleine Wohnung. Während der Ehe haben sich beide eine Wohnung gekauft und ein Sparbuch angelegt, auf dem sich zum Zeitpunkt der Trennung 40.000 Euro befanden.
Die Wohnung (schuldenfrei) wird auf den Mann überschrieben und die Frau bekommt die Hälfte des errechneten Werts ausgezahlt, 110.000 Euro. Das Sparbuch wird aufgelöst und die Frau bekommt die Hälfte ausgezahlt, 20.000 Euro.
Die Frau halt also rund 130.000 Euro auf dem Konto als Guthaben. Die Frau hat keine Arbeit, war immer nur Hausfrau und Mutter. Der Mann verdient recht gut, ca. 8.000 Euro netto im Monat.
Muss er jetzt noch Trennungsunterhalt bezahlen? Muss er nach der Scheidung nachehelichen Unterhalt bezahlen?
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 Geändert am 27. Januar 2019 um 02:27
Guten Tag SebMeier!
Der nacheheliche Unterhalt ist an strenge Voraussetzungen geknüpft, darunter Bedürftigkeit. Denn § 1577 sieht das Folgende vor:
"Der geschiedene Ehegatte kann den Unterhalt [...] nicht verlangen, solange und soweit er sich aus seinen Einkünften und seinem Vermögen selbst unterhalten kann."
Alle weiteren Voraussetzungen für den Trennungsunterhalt kannst du in diesem CCM-Artikel nachlesen, zum Anspruch auf Geschiedenenunterhalt hier.