jenswelk
Beiträge1Mitglied seitDonnerstag Februar 27, 2014StatusMitgliedZuletzt online:Februar 28, 2014
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Geändert am 15. Dezember 2018 um 05:50
Katarina02
Beiträge223Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juli 3, 2014
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3. März 2014 um 11:10
Mein Vater lebt in Deutschland und ist mit seiner Lebensgefährtin 24 Jahre zusammen. Beide sind deutsche Staasbürger und sind nicht verheiratet. Im März 2013 erlitt mein Vater einen Schlaganfall und wir mussten ihn im September 2013 in ein Pflegeheim geben. Er besitzt ein Eigenheim und kann selbst nicht mehr in das eigene Haus zurück. Mein Vater möchte in diesem Jahr sein Haus an seine Lebensgefährtin zu Lebzeiten verschenken. Mir ist mitgeteilt worden, das solch eine Schenkung erst nach dem Tod meines Vaters möglich wäre. Das wäre für seine Lebensgefährtin nicht akzeptabel.
Ist es möglich, dass die Lebensgefährtin in 2014 das Eigenheim von meinem Vater zu Lebzeiten als Schenkung erhält? Wenn ja, könnten Sie mich bitte aufklären!
Ja, solche Schenkungen sind möglich. Das ist in § 7 ErbStG geregelt. Ich hoffe nur, dein Vater ist rechts- und geschäftsfähig, um den Schenkungsvertrag abzuschließen.