Natschi78
Beiträge2Mitglied seitDienstag März 4, 2014StatusMitgliedZuletzt online:April 25, 2016
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4. März 2014 um 12:20
faulsack
Beiträge84Mitglied seitMontag Mai 27, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 23, 2015
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4. März 2014 um 17:16
Guten Tag zusammen,
folgender Sachverhalt:
Ein Ehepaar erstellt seine Steuererklärung. Laut Berechnung ist eine Zusammenveranlagung am sinnvollsten. Nun kommt der Steuerbescheid. Das Finanzamt hat bei der Ehefrau zu den angegegebenen und nachgewiesenen Zinsen laut KAP auf Sparkonten noch weitere Zinsen, nämlich die Erstattungszinsen einer in dem Jahr veranlagten Steuererklärung, aufgeschlagen und wiederum diese Zinsen ebenfalls der Kapitalertragsteuer und dem Soli unterworfen.
Unberücksichtigt blieb allerdings, dass in dem Jahr das Ehepaar seine Steuererklärung getrennt veranlagte, da das in dem Jahr die bessere Alternative war. Die Ehefrau erhielt laut Steuerbescheid eine Steuererstattung mit Erstattungszinsen. Gleichzeitig ergab jedoch der Steuerbescheid des Ehemanns eine Steuernachzahlung mit Nachzahlungszinsen. In Summe betrachtet gleicht sich dies in etwa aus und ist wohl dem Steuerfreibetrag geschuldet, den das Ehepaar in Vorjahren gemeinsam beantragte, vom Finanzamt jedoch komplett auf der Steuerkarte des Ehemanns eingetragen wurde.
Wie erwähnt schreibt das Finanzamt in dem gemeinsamen Steuerbescheid nun, dass die Erstattungszinsen der Ehefrau ebenfalls in der KAP neben den Sparzinsen zu erfassen gewesen wären und dass diese nun als Zinserträge ebenfalls in die Besteuerung miteinbezogen werden. In keinster Weise schreibt das Finanzamt, dass zeitgleich ebenfalls Nachzahlungszinsen angefallen sind und diese steuermindernd berücksichtigt werden. Dabei müsste diese Information dem Amt genauso vorliegen. Es stimmt, dass das Ehepaar nur Sparzinsen in der KAP angab, da es ihm nicht bewußt war, dass auch Erstattungs- bzw. Nachzahlungszinsen in der Steuererklärung zu erfassen sind. Es war keine böse Absicht.
Allerdings erscheint es dem Ehepaar ungerecht, dass das Finanzamt nun lediglich die Erstattungszinsen als Einkommen berücksichtigt und der Steuer unterzieht, aber die Nachzahlungszinsen nicht berücksichtigt. Das Amt kann sich doch wohl nicht die Rosinen rauspicken.
Wie ist der Sachverhalt zu bewerten?
a. Sollte das Ehepaar Einspruch erheben, da lediglich die Erstattungszinsen, nicht aber die Nachzahlungszinsen einbezogen werden und diese noch angeben, damit sie gegengerechnet werden?
b. Sollte das Paar grundsätzlich einen Einspruch gegen die Besteuerung von Erstattungszinsen einlegen, da dazu noch ein Urteil des BFH erwartet wird?
Bei der Kirchensteuer gibt es doch auch das Feld "erstattete Kirchensteuer" und "gezahlte Kirchensteuer", da wird doch auch nicht einseitig das Thema behandelt. Verstehen wir daher bei den Zinsen nicht....
Vielen Dank im Voraus für die hilfreichen Antworten.
urlaub.de
Beiträge29Mitglied seitMontag Mai 13, 2013StatusMitgliedZuletzt online:Oktober 29, 201536 4. März 2014 um 14:16
Hallo !
Bin zwar kein Steuerprofi ,aber mir ist es zu Ohren gekommen , dass die Erstattungszinsen vom Finanzamt als steuerpflichtige Einnahmen gelten und zwar laut dem Jahressteuergesetz 2010, dem der Bundesrat am 26.11.2010 eingewilligt hat. Siehe dazu : http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=29305&pos=1&anz=110
Any way würde ich auf jeden Fall einen Steuerberater um Rat fragen. Solche Problematik kann nur ein Fachberater also ein Steuerberater / Anwalt lösen.