Bergweg
Beiträge1Mitglied seitDonnerstag April 3, 2014StatusMitgliedZuletzt online:April 3, 2014
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3. April 2014 um 12:49
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
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4. April 2014 um 12:21
Hallo, meine Weilt steht Kopf: Mein Ehemann und ich sind gemeinsame Eigentümer eines Hauses. Gegen meinen Mann liegt ein Titel vor und aus diesem soll nun in das Haus vollstreckt werden. D.H. das gemeinsame Haus soll versteigert werden, obwohl gegen mich als hälftige Eigentümerin nichts vorliegt. Ist dies möglich??
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 3. April 2014 um 15:17
Hallo Bergweg!
Es kommt darauf an, in welchem gesetzlichen Güterstand geheiratet wurde. Handelt es in eurem Fall um Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, dann wuerde die gesetzliche Vermutung des § 1362 Abs. 1 BGB greifen.Mehr dazu finden Sie in diesem Text
4. April 2014 um 12:07