faulsack
Beiträge84Mitglied seitMontag Mai 27, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 23, 2015
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14. April 2014 um 16:25
HDK -
16. April 2014 um 10:22
darf der neue Vermieter ( also der neue Eigentuermer der Wohnung) von seinem mieter die ausraeumung der Speicher verlangen? meinte , er hat vor , den Mietvertrag neu ausstellen zu lassen und das Nutzungsrecht der Speicherraueme nehmen und den Mietvertrag teilweise kündigen?
als Eigentümer kann er den Mietvertrag modifizieren ..und Vertragsfreiheit ist Bestandteil der Handlungsfreiheit. Als Mieter darfst du den Mietvertrag kündigen und woanders leben.