vocx-f
Beiträge4Mitglied seitMittwoch April 9, 2014StatusMitgliedZuletzt online:April 9, 2014
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Geändert am 20. Dezember 2018 um 06:59
to be or not to be is the
Beiträge25Mitglied seitMittwoch Oktober 24, 2012StatusMitgliedZuletzt online:Juni 26, 2014
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14. April 2014 um 12:57
Hallo zusammen,
nach fast 10 Jahren habe ich zum 30.11.2012 meine Selbständigkeit wegen Elternzeit aufgegeben.
Im Sommer 2013 erhielt ich dann sehr viele Steuernachzahlungsbescheide:
z.B. Gewerbesteuernachzahlung für 2011 2679,60 (mein zuständiges Finanzamt hat charmanterweise die falsche Gemeinde informiert, dadurch entstand diese Steuerlast)
Gewerbesteuer 2012 1909,60
Einkommensteuer 2011 Nachzahlung 2241,00
Einkommensteuer 2012 Überzahlung 1590,00
Ursprünglich für 2011 gezahlte Gewerbesteuer in Höhe von 548,10 erhielt ich von der "falschen" Gemeinde zurück.
Kann ich, zumindest einen Teil, dieser 4692,10 für 2014 als außergewöhnliche Belastung geltend machen? Oder als Sonderausgaben? Und wenn ja, wie?
to be or not to be is the
Beiträge25Mitglied seitMittwoch Oktober 24, 2012StatusMitgliedZuletzt online:Juni 26, 20141 Geändert am 20. Dezember 2018 um 07:13
Berechnet wird die Gewerbesteuer grundsätzlich aus dem Gewinn des Unternehmens. Wenn du Verlustabzüge hast, dann leg Widerspruch ein und du musst nichts bezahlen. Wenn die Nachweise vorliegen natürlich. "Es gibt Situationen im Leben, in denen es wichtiger ist, für sein Kind Essen zu kaufen als einen Steuerberater zu zahlen. Leider" deutet darauf hin , dass du es finanziell schwer hast.
Natürlich habe ich schon längst Einspruch eingelegt. Es ist ja nicht normal, dass ein Finanzamt es nicht auf die Reihe kriegt, die Gewerbesteuer richtig zu berechnen.
Aber selbst eine Dienstaufsichtbeschwerde bis hin zur Oberfinanzbehörde hat nichts gebracht. Laut denen dürfen sich Finanzbeamte eben irren und korrigieren.
Auf dem Weg habe ich alles ausgeschöpft.
Knapp 5000,- Euro sind immer viel, oder? Aber im Augenblick ist das ein richtig fetter Betrag. Und zumindest jetzt, da das Unternehmen nicht mehr besteht, wäre es ja schön, wenn ich das zum Gegenrechnen einsetzen könnte.
Ich sage ja, dass ich das Geld verdient habe. Und dann bin ich auch gerne bereit, die Steuern dafür zu zahlen. Nur 2 Jahre später, das klingt einfach nach Abzocke.
Das Finanzamt saugt nur Blut ab. Das weiß ich aus eigener Erfahrung: Ein armer Bürger wird in der BRD nur ärmer, ein reicher Typ wird nur reicher. Dann redet man von Steuerhinterziehung.
Wenn ich nun an die Steueraffäre um Uli Hoeneß denke, platzt mir der Kragen. Lange Rede kurzer Sinn: Dich trifft keine Schuld, wenn "dein zuständiges Finanzamt charmanterweise die falsche Gemeinde informiert hat". Wenn du sowieso nichts für die Zahlung hast (schließlich hast du auch kein Geld), stell bei deinem zuständigen Finanzamt einen formlosen Antrag auf Fristverlängerung. Meine Schwester hat Dasselbe mit dem BAföG-Amt erlebt. Als sie hartnäckig blieb und die Nachweise ihres winzigen Einkommens vorgelegt hat, hat sie die Frist verlängert bekommen.
Fristverlängererung nützt da nichts. Wir haben ja die Möglichkeit bekommen, das über Jahre abzuzahlen. Das Finanzamt übernimmt die Zinsen.
Aber kann ich das als Sonderausgaben anführen? Bei unserem jetzigen Einkommen ist das weit mehr als wir in einem Quartal zur Verfügung haben und letztendlich damit existenzbedrohend.
Über so was wie Promis nur so viel: kein Kommentar.
Die Gewerbesteuer wird bei der Einkommensteuer der Einzelunternehmen und Personengesellschaften angerechnet. Dies erfolgt in Höhe des 3,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrags, maximal die tatsächliche gezahlte Gewerbesteuer. Das heißt je nach dem gerechneten gezahlten Steuerbeitrag werden die Gewerbesteuernachzahlungen absetzbar sein oder nicht. Sagen Sie mir, was Sie wollen, aber ein Steuerberater kann Ihnen nur mit Sicherheit sagen, ob und inwiefern Sie diese Nachzahlungen absetzen können. Und vergessen Sie nicht, dass auch Steuerberaterkosten selbst absetzbar sind. Lassen Sie sich vom Fachberater beraten. Es ist eine Frage des Geldes und das Steuerthema war nie einfach zu behandeln.
to be or not to be is the
Beiträge25Mitglied seitMittwoch Oktober 24, 2012StatusMitgliedZuletzt online:Juni 26, 20141 Geändert am 20. Dezember 2018 um 08:08
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