brixilein
Beiträge1Mitglied seitSamstag August 2, 2014StatusMitgliedZuletzt online:August 2, 2014
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2. August 2014 um 13:28
faulsack
Beiträge84Mitglied seitMontag Mai 27, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 23, 2015
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4. August 2014 um 10:54
Mein Vater ist verstorben, ich habe den Familiennamen von ihm bei der Hochzeit mit meiner Mutter erhalten, bin aber nicht adoptiert. Er ist nicht mein biolgischer Vater. Meine Eltern sind mittlerweile schon lange wieder geschieden. Nun weiß ich ziemlich sicher das aus einer Firmeninsolvenz noch einiges an Schulden da ist.
Nun ist meine Frage, werde ich überhaupt in der Erbfolge beachtet und müsste für die Schulden mit haften( Habe noch 2 Geschwister, wo er der leibliche Vater ist) ?
faulsack
Beiträge84Mitglied seitMontag Mai 27, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 23, 20157 4. August 2014 um 10:54
natürlich nicht wenn du nicht adoptiert worden ist. Es sei denn hätte dein " Stiefvater ein Testament erstellt , worin er dich als Erbe definiert hat. Selbst wenn wirst du die Erbe ( Schulden) ausschlagen dürfen.