isa456
Beiträge73Mitglied seitDienstag April 16, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 5, 2015
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9. September 2014 um 18:09
anonymer Benutzer -
11. September 2014 um 19:30
Schönen Gruß an die liebe Gemeinde!
Stimmt es , dass jemand ein Testament anfechten kann/ darf, wenn es Verdacht auf Alzheimer besteht?
Libéka.pAparoni
Beiträge92Mitglied seitDienstag Mai 7, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 23, 201512 10. September 2014 um 11:51
Guten Tag!
An Alzheimer erkrankende Menschen gelten als geschaeftunsfähige Personen. Ich kann schon mit Sicherheit sagen , dass das Testament ungültig ist.
Zum einen geht es nicht um Geschäftsfähigkeit, sondern Testierfähigkeit.
Zum anderen gibt es keinen Automatismus Azheimererkrankung = Geschäfts- und/oder Testierunfähigkeit. Es kommt immer auf das Stadium der Erkrankung und den konkreten Einzefall an.
Eine gute Kurzdarstellung gibt es bei der Deutschen Alzheimer Gesellschaft
Libéka.pAparoni
Beiträge92Mitglied seitDienstag Mai 7, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 23, 201512 11. September 2014 um 16:46
danke S.H.
Es steht aber in dem Artikel folgendes: "Geschäftsunfähigkeit hat zur Folge, dass die von den Betroffenen abgegebenen Willenserklärungen ("Ich abonniere die Zeitschrift") nicht wirksam sind (im Juristendeutsch: "nichtig sind")."
heißt es nicht dass An Alzheimer erkrankende Menschen als geschaeftunsfähige Personen gelten. Sorry bin aber kein Deutschmuttersprachlerin. Vll könnte es darin liegen , was nicht verstanden zu haben.
Geschäftsfähigkeit und Testierfähigkeit ist nicht unbedingt dasselbe. Hier geht es um Testierfähigkeit.
Ein an Alzheimer erkrankter Mensch ist nicht automatisch testierunfähig (übrigens auch nicht automatisch geschäftsunfähig).
Bei der Dt. Alzheimer Ges. heißt es zur Testierfähigkeit:
<<
An Alzheimer Erkrankte sind solange testierfähig, solange die Fähigkeit besteht, die Tragweite des eigenen Handelns im Hinblick auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu erkennen. Insbesondere müssen die Betroffenen eine Vorstellung von dem Inhalt der im Testament oder Erbvertrag enthaltenen letztwilligen Verfügungen haben und dürfen nicht unter dem Einfluss Dritter stehen.
Realisiert also ein erkrankter Angehöriger, dass durch das Schriftstück, das er aufsetzt und unterzeichnet, eine Verfügung über sein Vermögen zu Gunsten eines anderen getroffen wird, ist er testierfähig, kann also testamentarisch oder durch Erbvertrag Vermögen vererben.
Ich kann das leider medizinisch nicht beurteilen. Ich glaube aber, dass es ein schleichender Prozess ist und dass es, vor allem in den Stadien 1 und 2, so etwas wie eine Tagesform oder sogar eine Tageszeitform gibt. Es könnte also durchaus sein, dass Oma an einem Tag testierunfähig war und am anderen nicht.
Das wird am Ende eine Beweisfrage sein. Wer ein testament anficht, muss beweisen, dass der Testator testierunfähig war. Auf die Aussagen des Arztes wird es sehr ankommen.
isa456
Beiträge73Mitglied seitDienstag April 16, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 5, 20159 11. September 2014 um 17:25
danke liebeka @s.h
@S.H es ging um meine Oma/ Sie hat ihr Testament verfasst , als ein Arzt ihr die Alzheimer- Demenz im Stadium 2 feststellte.
02 Wochen später hat sie sich das Leben genommen.Jetzt wollen ihre Kinder also meine Onkel und Tante das Testament anfechten lassen. Sie hat sie nämlich enterbt.
Danke sehr für dein informatives Feedback
11. September 2014 um 15:45
Zum einen geht es nicht um Geschäftsfähigkeit, sondern Testierfähigkeit.
Zum anderen gibt es keinen Automatismus Azheimererkrankung = Geschäfts- und/oder Testierunfähigkeit. Es kommt immer auf das Stadium der Erkrankung und den konkreten Einzefall an.
Eine gute Kurzdarstellung gibt es bei der Deutschen Alzheimer Gesellschaft
http://www.deutsche-alzheimer.de/unser-service/archiv-alzheimer-info/geschaeftsfaehigkeit.html
11. September 2014 um 16:46
Es steht aber in dem Artikel folgendes: "Geschäftsunfähigkeit hat zur Folge, dass die von den Betroffenen abgegebenen Willenserklärungen ("Ich abonniere die Zeitschrift") nicht wirksam sind (im Juristendeutsch: "nichtig sind")."
heißt es nicht dass An Alzheimer erkrankende Menschen als geschaeftunsfähige Personen gelten. Sorry bin aber kein Deutschmuttersprachlerin. Vll könnte es darin liegen , was nicht verstanden zu haben.
11. September 2014 um 17:12
Ein an Alzheimer erkrankter Mensch ist nicht automatisch testierunfähig (übrigens auch nicht automatisch geschäftsunfähig).
Bei der Dt. Alzheimer Ges. heißt es zur Testierfähigkeit:
<<
An Alzheimer Erkrankte sind solange testierfähig, solange die Fähigkeit besteht, die Tragweite des eigenen Handelns im Hinblick auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu erkennen. Insbesondere müssen die Betroffenen eine Vorstellung von dem Inhalt der im Testament oder Erbvertrag enthaltenen letztwilligen Verfügungen haben und dürfen nicht unter dem Einfluss Dritter stehen.
Realisiert also ein erkrankter Angehöriger, dass durch das Schriftstück, das er aufsetzt und unterzeichnet, eine Verfügung über sein Vermögen zu Gunsten eines anderen getroffen wird, ist er testierfähig, kann also testamentarisch oder durch Erbvertrag Vermögen vererben.
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