loucin
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Geändert am 14. Dezember 2018 um 05:59
alaa_0594 -
11. Januar 2020 um 15:07
Ich wohne in Deutschland, meine Oma wohnt in der Schweiz. Sie möchte mir 100.000 Euro schenken.
- Kann sie mir das Geld also einfach auf das Konto schicken?
- Muss ich diese Überweisung irgendwo melden?
- Ist diese Summe steuerpflichtig?
- Muss ich einen Vertrag unterschreiben?
- Darf meine Oma dieses Geld auch auf das Konto von einer Freundin von mir schicken oder gelten dann andere Freibeträge, weil meine Freundin nicht ihre Enkelin ist?
Vielen Dank
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Guten Tag!
1.)-"Kann sie mir das Geld also einfach auf das Konto schicken?" Nein, so einfach ist es nicht. Eine Verdachtsanzeige nach § 11 Abs. 1 GwG (Geldwäschegesetz) ist unbedingt zu vermeiden.
2.)-Muss ich diese Überweisung irgendwo melden? Ja , denn Finanztransaktionen sind generell von und nach Deutschland meldepflichtig, wenn der Empfänger oder Absender des Geldes seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat (unter anderem). Die einfachste Weise ist es, die gebührenfreie Hotline 0800 1234-111 anzurufen und die Meldung telefonisch abzugeben, nachdem die Zahlung erfolgt ist.
4) - Muss ich einen Vertrag unterschreiben?
Deine Oma muss eine Erklärung gemäß Geldwäschegesetz unterschreiben (ab EUR 15.000,-). Aber wenn du einen Schenkungsvertrag damit meinst, lautet die Antwort auch Nein. Ein solcher Vertrag ist bei Schenkung eines Hauses, einer Wohnung, eines Grundstücks notwendig.
5)- Darf meine Oma dieses Geld auch auf das Konto von einer Freundin von mir schicken oder gelten dann andere Freibeträge, weil meine Freundin nicht ihre Enkelin ist?
Freundin von Enkelin so eine Summe zu überweisen deutet meiner Meinung nach auf Geldwäsche hin. Oder was meinst du dazu?
Das Geld auf das Konto überweisen zu lasssen, stellt kein Problem dar, so lange es "sauberes Geld" ist. Dann muss man auch keine Verdachtsanzeige nach dem Geldwäschegesetz fürchten (deren Voraussetzungen ich hier sowieso nicht sehe). Das Geldwäschegesetz ist zum Schutz vor kriminellen Geldwäschen da und nicht zur Verhinderung von Auslandsüberweisungen in irgendwelchen Höhen.
Die Alternative wäre ja wohl nur, den Betrag in bar über die Grenze zu bringen. Dann müsste er beim Zoll deklariert werden, was am Ende dasselbe wäre wie eine Überweisung. Oder der Betrag würde geschmuggelt -ob das so empfehlenswert wäre.
Die Schenkung ist dem zuständigen Schenkungsteuerfinanzamt anzuzeigen. Eine Anzeigepflicht nach dem Geldwäschegesetzt gibt es nicht.
Enkel haben einen Schenkungsteuerfreibetrag von 200.000 €. Es ist zu beachten, dass Schenkungen während der letzten zehn Jahre addiert werden.
Es muss aber unbedingt überprüft werden, ob vielleicht in der Schweiz Schenkungsteuer anfällt.
Nach deutschen Recht muss ein Schenkungsversprechen notariell beurkundet werden. Wenn aber die Schenkung vollzogen wurde, ist ein Formverstoß geheilt (§ 518 BGB).
Fraglich ist aber, ob nicht schweizer Recht zur Anwendung kommt.
Vielleicht empfiehlt sich aber im Hinblick auf das Geldwäschegesetz zur Sicherheit, die Schenkung schriftlich zu fixieren und/oder wenn das Geld auf das Konto der Freundin fließen soll.
Eine allgemeine Anzeigepflicht nach dem Geldwäschegesetz gibt es weder für Schenker noch Beschenkten. Anzeigepflichten haben bestimmte Insitutionen und Berufsgruppen und das auch nur bei Verdacht auf Geldwäsche.
es geht um mehrere Schenkungen, welche die beiden Eltern meiner Frau (beide wohnhaft in Brasilien) an
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