Meine Frau zieht bei mir ein. Was muss ich tun?

Gelöst
sun? Beiträge 56 Mitglied seit Freitag September 27, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 3, 2015 - Geändert am 7. Juni 2019 um 04:49
Thenery Beiträge 12 Mitglied seit Freitag September 11, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Oktober 23, 2015 - 13. Oktober 2015 um 12:04
Guten Tag liebe Commnity!

Meine Frau (im Ausland ansässig) hat heute ihren Aufenthalt genehmigt bekommen und wird hierher kommen, bei mir einziehen. Muss ich den Vermieter darüber benachrichtigen, eventuell den Mietvertrag umändern bzw. ihren Namen hinzufügen? Da sie keine Arbeitserlaubnis haben wird, werde nur ich für die Bezahlung des Mietbeitrags zuständig sein.

Danke

2 Antworten

Hallo!

Als Ehefrau zählt Ihre Frau als eine der nachzugsberechtigten Familienangehörigen. Daher braucht sie keine Zustimmung für den Nachzug. Nichtsdestotrotz würde ich den Vermieter darüber informieren. Sie muss schließlich bei den Meldebehörden ihren Wohnsitz nachweisen.
Thenery Beiträge 12 Mitglied seit Freitag September 11, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Oktober 23, 2015 8
Geändert am 7. Juni 2019 um 04:50
Der Vermieter kann nichts dagegen sagen, ich würde es ihm aber auch mitteilen. Dann kann er auch ihren Namen an der Klingel und am Briefkasten anbringen und fühlt sich nicht benachteiligt, wenn er es doch irgendwie herausfindet.