sun?
Beiträge56Mitglied seitFreitag September 27, 2013StatusMitgliedZuletzt online:Juli 3, 2015
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Geändert am 7. Juni 2019 um 04:49
Thenery
Beiträge12Mitglied seitFreitag September 11, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Oktober 23, 2015
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13. Oktober 2015 um 12:04
Guten Tag liebe Commnity!
Meine Frau (im Ausland ansässig) hat heute ihren Aufenthalt genehmigt bekommen und wird hierher kommen, bei mir einziehen. Muss ich den Vermieter darüber benachrichtigen, eventuell den Mietvertrag umändern bzw. ihren Namen hinzufügen? Da sie keine Arbeitserlaubnis haben wird, werde nur ich für die Bezahlung des Mietbeitrags zuständig sein.
Als Ehefrau zählt Ihre Frau als eine der nachzugsberechtigten Familienangehörigen. Daher braucht sie keine Zustimmung für den Nachzug. Nichtsdestotrotz würde ich den Vermieter darüber informieren. Sie muss schließlich bei den Meldebehörden ihren Wohnsitz nachweisen.
Thenery
Beiträge12Mitglied seitFreitag September 11, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Oktober 23, 20158 Geändert am 7. Juni 2019 um 04:50
Der Vermieter kann nichts dagegen sagen, ich würde es ihm aber auch mitteilen. Dann kann er auch ihren Namen an der Klingel und am Briefkasten anbringen und fühlt sich nicht benachteiligt, wenn er es doch irgendwie herausfindet.