SonderKündigungsfrist des Mietverhältnisses

Gelöst
amna amuna Beiträge 89 Mitglied seit Dienstag Juni 4, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 12, 2015 - 4. September 2014 um 10:05
amna amuna Beiträge 89 Mitglied seit Dienstag Juni 4, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 12, 2015 - 9. September 2014 um 17:41
Guten Tag! wie lange beträgt die Kündigungsfrist des Mietverhältnisses. Bin dabei mein Sonderkündigungsschreiben des Mietverhältnisses und weiß nicht , was ür Datum ich hinschreiben soll.Danke eurer Hilfe. L.G

2 Antworten

anonymer Benutzer
4. September 2014 um 14:50
<< wie lange beträgt die Kündigungsfrist des Mietverhältnisses.<<

http://www.recht-finanzen.de/faq/490-mietrecht-kundigungsfrist-fur-ordentliche-kundigung
amna amuna Beiträge 89 Mitglied seit Dienstag Juni 4, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 12, 2015 11
4. September 2014 um 16:02
danke S.H für deine schnelle Rückmeldung, die Rede war vom Sonderkündigung. Mein lieber Vermieter will alle zwei Monate die Miete in die Höhe schießen und das kann ich nicht mehr machen. Aus dem Nichts taucht immer ein Grund auf.
anonymer Benutzer
4. September 2014 um 18:22
§ 561 BGB - Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung

(1) Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 [Anm.: Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete] oder § 559 [Anm.: Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen] geltend, so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhöhung nicht ein.

(2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Man muss aber nicht jede Mieterhöhung akzeptieren. das ist alles gesetzlich geregelt. Mieterhöhungen sind nur im Rahmen der §§ 558 - 560 BGB zulässig, nämlich im Falle der Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB), im Falle der Mieterhöhung nach einer Modernisierung der Mietsache (§ 559 BGB) und im Falle der Zahlung einer Betriebskostenpauschale nach gestiegenen Betriebskosten (§ 560 BGB) bzw. bei Vereibarung einer Staffelmiete oder Indexmiete
amna amuna Beiträge 89 Mitglied seit Dienstag Juni 4, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 12, 2015 11
9. September 2014 um 17:41
S.H :))) Haben Sie den schönsten Dank für Ihre großartige Hilfe.))