Sonderkündigung der Wohnung wegen Zahlungsverzug

Gelöst
Diala4444 Beiträge 6 Mitglied seit Dienstag September 23, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: November 26, 2014 - 23. September 2014 um 12:17
 Diala4444 - 17. Oktober 2014 um 10:40
hallo,

mein Vermieter hat mir die Wohnkündigung eingeräumt. Zur Recht. Da ich in Verzug WAR, bin. Mit Räumungsaufforderung wegen wegen Zahlungsverzug rechne ich schon mal.
Folgende Fragen werfen sich:
Wie viel beträgt die Räumungsfrist?
Wer hat die Kosten zu tragen?
Kann man irgendwelchen friedlichen Weg mit dem Vermieter ersuchen, den Gerichtsweg zu vermeiden?

3 Antworten

anonymer Benutzer
24. September 2014 um 17:18
Zur Kündigung, wenn der Mieter nicht zahlt, gibt es hier im Forum einen Tipp:

http://www.recht-finanzen.de/faq/53-vertragsrecht-fristlose-kundigung-wenn-der-mieter-nicht-zahlt#q=Wann+ein+vermieter+seinen+mieter+fristlos+k%FCndigen+darf&cur=3&url=%2F


Kann man irgendwelchen friedlichen Weg mit dem Vermieter ersuchen, den Gerichtsweg zu vermeiden?

>>> ausziehen oder nachzahlen


Wie viel beträgt die Räumungsfrist?

>>> Eine feste Frist gibt es nur insofern, als ein Gericht keine längere Räumungsfrist als ein Jahr einräumen kann. Ansonsten muss die vom Vermieter außergerichtlich oder die vom Gericht festgesetzte Räumungsfrist "angemessen" sein.


Wer hat die Kosten zu tragen?

>>> Die Kosten trägt in den meisten Fällen der Mieter. Räumungsstreitigkeiten sind nicht billig. Unnötige Prozesse sollte man vermeiden. Wenn sich ein Prozess nicht vermeiden lässt, sollte man gewisse Strategien zur Kostenminimierung beachten
Diala4444 Beiträge 6 Mitglied seit Dienstag September 23, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: November 26, 2014 1
25. September 2014 um 15:42
Haben Sie vielen Dank S.H für Ihre Zeit und für ihre ausführliche Aufklärung!:)
hmm ich meine der Richter hat die Räumungsfrist festzulegen. Davon kann es von vielen Umständen abhängen. Dir direkt zu bestimmen , wann du die Wohnung aufzuräumen hast , wäre nur "Kaffeesatzleserei
Diala4444 Beiträge 6 Mitglied seit Dienstag September 23, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: November 26, 2014 1
9. Oktober 2014 um 15:42
hallo,
ich bin's wieder.
So hab mit meinem" lieben" eine Zahlungsvereinbarung gemacht, woraufhin ich die ratenweise Zahlung des Mietbeitrags. Wegen meiner Schwangerschaft habe ich einen Widerspruch wegen unzumutbare Härte eingelegt. Mit Erfolg. Bis dahin kein Problem.
Nun will ich euch um Rat fragen, soll ich auf die schriftliche Bestätigung des Vermieters ( wegen der Zahlungsvereinbarung) warten oder soll ich direkt mit der Zahlung der ersten Rate anfangen?
anonymer Benutzer
14. Oktober 2014 um 20:01
unbedingt bezahlen und nicht abwarten - sonst gibt es gleich wieder Ärger.

Die Vereinbarung ist ja mündlich zustande gekommen. Die schriftliche Bestätigung dient nur der Beweissicherung.
S.H Problem vom Tisch. Sie hatten volllkommend Recht gehabt. Mit der rechtzeitigen Zahlung habe ich die Lage noch retten können. Vielen vielen Dank:::::))))))))))))))