Qu145
Beiträge42Mitglied seitDonnerstag Oktober 31, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 23, 2015
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Geändert am 19. Dezember 2018 um 05:24
Pudeldame
Beiträge7Mitglied seitDienstag Juli 26, 2016StatusMitgliedZuletzt online:September 22, 2016
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26. Juli 2016 um 08:58
Hallo,
mein Bruder dachte, seine Freundin würde ihn betrügen. Deswegen hat er sie gestalkt. Leider Gottes hat sie ihn erwischt und angezeigt. Er wurde kurz verhört und man meinte, man wird sehen, ob der Staatsanwalt Anklage erheben wird. Wie sieht es rechtlich aus? Danke
ich würde auch sagen, das kommt stark darauf an, ob er überhaupt, und wenn ja wie er gestalkt hat. Hier kannst du nachlesen, was man unter Stalking versteht. Dann ist natürlich noch die Frage, ob der Fall wirklich zur Anklage kommt. Das muss der Staatsanwalt entscheiden. Und vor Gericht müsste seine (Ex?-)Freundin ja auch erstmal gewinnen, also das Stalking muss bewiesen werden. Wenn dein Bruder seiner Freundin "nur" nachspioniert hat, um zu sehen, ob sie ihm treu ist, dürfte das noch kein richtiges Stalking sein. Aber ohne nähere Informationen, was genau vorgefallen ist, ist das auch schwer zu beurteilen.
Meines Wissen man macht sich strafbar, wenn man jemanden stalkt, aber es kommt darauf an inwiefern. Wenn es zum Beispiel via Facebook oder irgendwelche Online-Dienste ist, wäre es meiner Meinung nach kein Problem.
Ich denke nicht, dass er großartig was zu befürchten hat. Es gibt evtl. eine Verfügung, dass er sich nicht mehr ihr nähern darf, aber das war es dann auch schon, das wird nicht mal im Führungszeugnis stehen.
Geändert am 24. Januar 2019 um 04:13