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Beiträge76Mitglied seitDonnerstag Mai 2, 2013StatusMitgliedZuletzt online:Juli 20, 2015
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10. September 2014 um 17:15
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Beiträge76Mitglied seitDonnerstag Mai 2, 2013StatusMitgliedZuletzt online:Juli 20, 2015
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29. September 2014 um 17:44
hallo,
weiß es ist nicht gerade lieb , aber das muss gefragt werden.Papa liegt im Sterbebett (er hat Krebs), er ist war Harz 4 , ab 10.2014 müsste er sich auf Sozialhilfe einstellen. bin mutterlos, meine Verwandtschaft besteht aus Onkel, Tante zwoten Grades.
Wer von uns muss für die Bestattungskosten aufkommen?
Vielen Dank wenn ihr zeit habt mir behilflich zu sein.
Julia.O
Beiträge25Mitglied seitMittwoch Oktober 24, 2012StatusMitgliedZuletzt online:Oktober 2, 20142 11. September 2014 um 12:45
Hallo!
deine Onkel und die Tante wären gesetzlich dazu verpflichtetet, deinen Vater zu beerdigen, wenn du nachweislich mittellos bist.
Sollten die alle mittellos sein, wird das Sozialamt übernehmen müssen. Lies mal das hier an.
Man muss unterscheiden zwischen der Bestattungspflicht und der Kostentragungspflicht.
Die Frage war: "Wer von uns muss für die Bestattungskosten aufkommen? "
Aus dem zitierten Artikel ergibt sich nicht, dass Onkeln und Tanten zur Tragung der Beerdigungskosten verpflichtet sind
Julia.O
Beiträge25Mitglied seitMittwoch Oktober 24, 2012StatusMitgliedZuletzt online:Oktober 2, 20142 12. September 2014 um 10:26
S.H: Der Artikel war nur ein Denkstoß für die Tochter. Nun back zur Hauptfrage:
das kommt auf das Selbe hinaus, wenn sie Entscheidungsträger sind, müssen sie doch als Nah-verwandte / Erben für die Bestattungskosten aufkommen. oder? Weiß ich nicht, war nie in der Situation , versuch jedoch der Dame weiterzuhelfen.
Bestattungspflicht (kann je nach Bundesland variieren) und Kostentragungspflicht sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Nicht jeder, der bestattungspflichtig ist, ist auch kostentragungspflichtig.
Das ist in dem zitierten Artikel eigentlich ganz gut dargestellt. Oben unter der Überschrift "Antrag auf Kostenübernahme der Bestattungskosten" sind die Kostentragungspflichtigen dargestellt. Unten unter der Überschrift "Entscheidungsberechtigte die Form und Art der Bestattung " sind die Bestattungspflichtigen aufgeführt.
Vergleicht man die beiden Listen, stellt man fest, dass sie nicht deckungsgleich sind.
Je nach Bundesland sind auch entferntere Verwandte bestattungspflichtig.("Nähere/weitere Verwandte" in der unteren Liste). Sie sind aber nicht kostentragungspflichtig (und deshalb nicht in der oberen Liste aufgeführt.)
Der Erbe dagegen ist in erster Linie kostentragungspflichtig (und deshalb in der oberen Liste als "der erbrechtlich Verpflichtete" aufgeführt), aber nicht bestattungsplichtig (und deshalb in der unteren Liste nicht enthalten).
Allerdings muss man beachten, dass derjenige, der den Bestatter beauftragt, diesem gegenüber vertraglich zur Zahlung verpflichtet sein kann. Ist der Auftraggeber zwar bestattungspflichtg, nicht jedoch kostentragungspflichtig, kann er den Kostentragungspflichtigen in Regress nehmen.
Ich denke, dass in erster Linie die Fragestellerin als Tochter sowohl bestattungs- wie auch kostentragungspflichtig ist. Weitere Kostentragungspflichtige scheinen nicht vorhanden zu sein. Wegen ihrer Mittellosigkeit kann sie wohl Sozialhilfe in Anspruch nehmen
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Beiträge76Mitglied seitDonnerstag Mai 2, 2013StatusMitgliedZuletzt online:Juli 20, 20153 29. September 2014 um 17:44
danke euch vielmals für eure Unterstützung. Das Unheil ist geschehen und mein Daddy ist gestern von uns gegangen. Vielen Dank fuer eure großartige Hilfe bei der Bestattungssache.
Nun brauchte ich jetzt eure Hilfe , in Sache Urkunden und Kündigung von Vertragen. Konntet ihr mir vll weiter helfen? ich bin so gut wie vom Gott verlassen.
11. September 2014 um 19:15
Die Frage war: "Wer von uns muss für die Bestattungskosten aufkommen? "
Aus dem zitierten Artikel ergibt sich nicht, dass Onkeln und Tanten zur Tragung der Beerdigungskosten verpflichtet sind
12. September 2014 um 10:26
das kommt auf das Selbe hinaus, wenn sie Entscheidungsträger sind, müssen sie doch als Nah-verwandte / Erben für die Bestattungskosten aufkommen. oder? Weiß ich nicht, war nie in der Situation , versuch jedoch der Dame weiterzuhelfen.
12. September 2014 um 16:22
Nicht jeder, der bestattungspflichtig ist, ist auch kostentragungspflichtig.
Das ist in dem zitierten Artikel eigentlich ganz gut dargestellt. Oben unter der Überschrift "Antrag auf Kostenübernahme der Bestattungskosten" sind die Kostentragungspflichtigen dargestellt. Unten unter der Überschrift "Entscheidungsberechtigte die Form und Art der Bestattung " sind die Bestattungspflichtigen aufgeführt.
Vergleicht man die beiden Listen, stellt man fest, dass sie nicht deckungsgleich sind.
Je nach Bundesland sind auch entferntere Verwandte bestattungspflichtig.("Nähere/weitere Verwandte" in der unteren Liste). Sie sind aber nicht kostentragungspflichtig (und deshalb nicht in der oberen Liste aufgeführt.)
Der Erbe dagegen ist in erster Linie kostentragungspflichtig (und deshalb in der oberen Liste als "der erbrechtlich Verpflichtete" aufgeführt), aber nicht bestattungsplichtig (und deshalb in der unteren Liste nicht enthalten).
Allerdings muss man beachten, dass derjenige, der den Bestatter beauftragt, diesem gegenüber vertraglich zur Zahlung verpflichtet sein kann. Ist der Auftraggeber zwar bestattungspflichtg, nicht jedoch kostentragungspflichtig, kann er den Kostentragungspflichtigen in Regress nehmen.
Ich denke, dass in erster Linie die Fragestellerin als Tochter sowohl bestattungs- wie auch kostentragungspflichtig ist. Weitere Kostentragungspflichtige scheinen nicht vorhanden zu sein. Wegen ihrer Mittellosigkeit kann sie wohl Sozialhilfe in Anspruch nehmen