07.25
Beiträge47Mitglied seitDienstag Oktober 21, 2014StatusMitgliedZuletzt online:November 24, 2015
-
Geändert am 29. Dezember 2018 um 03:02
07.25
Beiträge47Mitglied seitDienstag Oktober 21, 2014StatusMitgliedZuletzt online:November 24, 2015
-
22. Oktober 2014 um 13:18
Guten Tag, liebe Mitglieder!
Das ist mein erstes Problem und ich hoffe auf eure Unterstützung.
Es geht um das Folgende:
War beim Bau als Kassiererin eingestellt. Da die Filiale in Köln (am Barbarossaplatz) schließen wird und nach Ehrenfeld verlagern wird, war mein Vertrag befristet auf 6 Monate. Während meiner Urlaubszeit (die normalerweise diesen Freitag zu Ende geht) kam heute die schockierende Nachricht: Kündigung und Grund Betriebsstilllegung.
Hab es versäumt, mich als Arbeitssuchende bei der Arbeitsagentur zu melden, denn ich ging von einer Vertragsverlängerung aus. Alles deutete darauf hin, dass ich "mit-verlagert" werde. Habe ich jetzt Hoffnung auf ALG ohne Sperrzeit? Vielen Dank.
Nach Erhalt der Kündigung muss sich der Arbeitnehmer unverzüglich persönlich beim Arbeitsamt vorstellen, sonst droht eine Sperre. "Unverzüglich" bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern".
Wenn der gekündigte Arbeitnehmer im Urlaub war und deshalb die Kündigung nicht sofort nach Eingang zur Kenntnis nehmen konnte, beginnt die Frist nach der tatsächlichen Kenntnisnahme.
Danke. Ich war schon heute bei der Arbeitsagentur und der Berater hat mir Ihre Worte bestätigt. 3 Tage hat man hierfür Frist. Es müsste alles reibungslos klappen jetzt. Ein paar Unterlagen müssen nachgereicht werden. Sonst alles im grünen Bereich. Danke vielmals.
Geändert am 29. Dezember 2018 um 03:04