Mond.Bond
Beiträge91Mitglied seitMittwoch Dezember 4, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 16, 2015
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Geändert am 18. Dezember 2018 um 05:24
Mond.Bond
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23. September 2014 um 10:36
Hallo,
mein Freund und dessen Ehefrau haben ein Kind adoptiert. Da er im November 2011 geboren wurde, müsste seine Mutter - also jetzt meine Schwägerin - die Mütterrente bekommen. Nun stellt sich die Frage, ob man den Mütterrentenantrag noch dieses Jahr stellt (die Adoption ist etwa einen Monat her) oder muss das Ganze aufs neue Jahr verschoben werden?
Gar nichts davon, nur die leibliche Mutter darf die Mütterrente beantragen. Es sei denn, die leibliche Mutter kann es auf die Stiefmutter übertragen lassen.
Die sogenannte "Mütterrente" (das ist ein verwirrender Begriff aus dem Wahlkampf) ist keine eigenständige Rente, sondern sie ist Bestandteil der allgemeinen Rente.
Bei der Rentenberechnung gelten Kindererziehungszeiten als Beitragszeiten, obwohl keine Beiträge tatsächlich gezahlt wurden. Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren sind, erhalten jetzt längere Kindererziehungszeiten angerechnet, als es ohne den "Mütterrentenanteil" der Fall wäre.
Für Eltern von Kindern, die nach 1991 geboren worden sind, hat sich durch die "Mütterrrente" nichts geändert.
Einen Antrag auf "Mütterrrente" muss man nicht stellen. Die Rentenversicherung berücksichtigt das von sich aus. Man sollte allerdings anlässlich einer Rentenkontenklärung oder bei Berechnung der Altersrente überprüfen, ob wirklich alle Kindererziehungszeiten berücksichtigt sind.
Auch für Adoptiv- oder Pflegekinder können Kindererziehungszeiten ab der Adoption bzw. Aufnahme im Haushalt angerechnet werden.
Guten Tag S.H!
Bis zum auf letzten Punkt, was die Adoptiv- und Pflegekinder angeht, kann ich Ihnen Recht geben. Denn nur leibliche Mütter kriegen diese Rente angerechnet. Lesen Sie mal diesen hier. Er kann nämlich meine Aussage bestätigen.
Es ist aber schon richtig, was ich schrieb: Für Adoptiv- oder Pflegekinder >>KÖNNEN>> Kindererziehungszeiten ab der Adoption bzw. Aufnahme im Haushalt angerechnet werden.
Nachdem ich alle deine Beiträge gelesen habe, muss ich eingestehen, dass mir beim Knackpunkt Zweifel kommen. Scheinbar hast du viel Ahnung im Rechtsbereich. Nichtsdestotrotz habe ich mich schlau gemacht und alles deutet darauf hin, dass nur leibliche Mütter dies angerechnet bekommen. Fragwürdig ist es, wie es im Todesfall wird.
Adoptiveltern können grundsätzlich Erziehungszeiten - und um solche handelt es sich ja bei der sog. Mütterrente - angerechnet bekommen.
Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten knüpft bei leiblichen wie bei angenommenen Kindern an den Tag der Geburt des Kindes an. Solange das Kind noch nicht adoptiert ist, stehen die Kindererziehungszeiten der leiblichen Mutter zu, danach der Adoptivmutter. Wenn das Kind zu einem Zeitpunkt adoptiert wird, zu dem die Kindererziehungszeit bereits "abgelaufen" ist (was häufig der Fall sein dürfte), schaut die Adoptivmutter in die Röhre.
Das führt zu Ungerechtigkeiten, denn die Erziehung des Kindes ist ja nicht bereits nach "Ablauf" der Kindererziehungszeit nach zwei rsp. drei Jahren zu Ende. Bei Problemkindern beginnt sogar oftmals die Erziehung erst richtig mit der Adoption.
Darauf, ob das Kind vor 1992 oder nach 1991 geboren wurde, kommt es nur insofern an, als die Kindererziehungszeiten unterschiedlich lang sind.