Nas-tea
Beiträge1Mitglied seitMittwoch September 24, 2014StatusMitgliedZuletzt online:September 24, 2014
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24. September 2014 um 13:52
nullzwigater
Beiträge18Mitglied seitDonnerstag September 11, 2014StatusMitgliedZuletzt online:März 19, 2015
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24. September 2014 um 14:44
Hallo,
Ich habe zurzeit einen Teilzeitjob und möchte nun einen zweiten Job annehmen bei dem ich im Monat nur 4 Stunden beschäftigt wäre, bzw eine Stunde die Woche. Nun hat mir jemand erzählt das ich für diesen zweiten Job Rechnungen schreiben kann, das aber nur geht wenn ich nebenbei noch meinen Teilzeit Job habe.
Stimmt das oder ist das generell falsch das ich für diesen 2 Job Rechnungen für die 4 Stunden schreiben kann ?
Für mich hört sich das für relativ unwahrscheinlich an deswegen dachte ich ich bekomme hier eventuell etwas Hilfe.
nullzwigater
Beiträge18Mitglied seitDonnerstag September 11, 2014StatusMitgliedZuletzt online:März 19, 201512 24. September 2014 um 14:44
Hi , Wenn du freiberuflich, oder gewerblich tätig bist , hast du eine Rechnung zu schreiben. Denn ein Freiberuflicher oder Gewerblicher hat sie dem FA zur steuerlichen Erfassung einer selbständigen Tätigkeit abzugeben. Aber in Hinsicht auf Steuern und Sozialabgaben , kann ich davon ausgehen , dass du Verdienstgrenze überschreiten wirst( Die nächsthöhere Grenze läge nämlich zwischen 401 800 Euro). Dann muss eine Rechnung vorliegen.