noname2014
Beiträge3Mitglied seitMontag September 22, 2014StatusMitgliedZuletzt online:September 24, 2014
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Geändert am 3. Dezember 2021 um 04:38
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10. August 2021 um 19:05
Seit 2 Wochen ist sie weg mit den Kindern in eine andere Wohnung, sie hat auch fast alles genommen, aber das ist mir egal. Das Problem sind meine Frau und die Kinder. Ich will keine Scheidung. Darf sie einfach so gehen mit den Kindern (ich war im Ausland, als sie das gemacht hat)? Sie sagt, dass ich Unterhalt (Geld für Kinder) bezahlen muss. Muss ich? Ich habe keine Papiere vom Anwalt bekommen.
Hallo!
Die folgenden Fragen sind zu beantworten bitte, sonst kommt niemand voran: in eine andere Wohnung? Wohin? In eine Mietwohnung? Bei wem ist sie eingezogen? Mit wem? Aus welchem Grund will sie sich scheiden lassen? Wie lange ist das her? Wie alt sind die Kinder? Was sind Sie von Beruf? Geht Ihre Frau arbeiten?
Mietwohnung ja, alleine mit beiden Kindern (2 und 6 Jahre alt). Wir arbeiten beide im selben Krankenhaus im selben Beruf. Sie sagt, ich schuldig seit der Hochzeit bis jetzt.
Schuldig wofür? Für das Scheitern der Ehe? Wenn Sie einen wichtigen Grund hat, kann sie die Härtefallscheidung in die Wege leiten. Haben Sie nicht versucht, mit ihr über die Gründe zu reden? Wenn sie schon einen Mietvertrag unterzeichnet hat, muss sie Umzug bzw. die Scheidung doch seit langem geplant haben.
Nun ja, wenn der Scheidungsantrag gestellt wird, werden Sie schon die Unterlagen bekommen. Da Kinder im Spiel sind, gehe ich davon aus, dass es mindestens ein dreijähriges Trennungsleben geben wird. Und ja, Sie werden dann nachehelichen sowie Kindesunterhalt bezahlen müssen. Wie viel dies beträgt, hängt von vielem ab.
Für mich ist schon fraglich, ob auf die Scheidung der Ehe deutsches Recht anwendbar ist.
Eine Härtefallscheidung nach deutschem Recht, also eine Scheidung vor Ablauf eines Trennungsjahres, ist sehr selten. Nur das Vorliegen eines wichtigen Grundes genügt nicht. Eine Härtefallscheidung kann nur durchgeführt werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte bedeuten würden. Die unzumutbare Härte muss sich aus dem Fortbestand des äußeren Bandes der Ehe ergeben. Es muss dem antragstellenden Ehegatten nicht mehr zumutbar sein, mit dem anderen auch nur formal bis zum Ablauf des Trennungsjahres verheiratet zu sein.
Die Frage, ob Kinder vorhanden sind, spielt für die Scheidung nur ganz ausnahmsweise eine Rolle, nämlich wenn die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse der aus der Ehe hervorgegangenen minderjährigen Kinder aus besonderen Gründen ausnahmsweise notwendig ist. Für die Frage, ob die Ehe nach einem Jahr Trennung oder nach drei Jahren Trennung geschieden wird, ist das Vorhandensein von Kindern unerheblich.
Für die Frage, ob nachehelicher Unterhalt zu zahlen sein wird, kommt es auf das Alter der Kinder an. Die Zahlung nachehelichen Unterhalts soll die Ausnahme sein. In Anbetracht des Alters des jüngsten Kindes ist es fraglich, ob Betreungsunterhalt zu zahlen sein wird. Da kommt es auf die örtlichen gegebenheiten und die Entwicklung des Kindes an. Es gibt aber auch noch andere Unterhaltstatbestände.
Kindesunterhalt ist, Leistungsfähigkeit vorausgesetzt, zu zahlen - vielleicht auch Trennungsunterhalt bis zur Scheidung
Im Einzelnen sprengt die Fragestellung die Möglichkeiten des Forums. Noname2014 sollte sich unbedingt von einem Anwalt beraten lassen - spätestens wenn seine Frau die Forderungen durch einen Anwalt erheben lässt.
Wir arbeiten seit 3 Jahren in Deutschland. Wir haben in einem anderen Land geheiratet. Sie hat immer gesagt, auch nach der Hochzeit, wenn etwas schwierig war, dass sie nicht mehr weiter will. Ich will nicht zum Antwalt gehen, weil ich hoffe, dass alles in Ordnung kommen wird. Aber ist schwierig für mich, 2 kleine Kinder, die ich nur sehen darf, wenn sie will bzw. falls sie will.
Ich möchte mich korrigieren: Ausländische Staatsangehörige, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, werden nach deutschem Recht geschieden (Rom III Verordnung).
Bei den Scheidungsfolgen kann es anders aussehen und ausländisches Recht zur Anwendung kommen.
Ich kann S.H. nur Recht geben, in vielen Punkten, in allen eigentlich. Doch würde ich Ihnen mal vorschlagen, Herr noname2014, mit Ihrer Frau Kontakt zu suchen, ans Kinderwohl zu denken. Denn Kinder sind immer "Opfer" in einer Scheidungssache. Vielleicht wäre eine Eheberatung, eventuell Familienberatung, die richtige Stelle, um einen gemeinsamen Weg zu finden.
Sollte die Ehefrau auf der Scheidung bestehen, haben Sie sich - um Gottes Willen - mit ihrer Entscheidung abzufinden, das Beste daraus zu machen und der einvernehmlichen Scheidung zuzustimmen. Das Umgangsrecht mit den Kindern können sie vereinbaren, im Idealfall außergerichtlich.
Ja denk Kontakt würde ich auch empfehlen, auf jeden Fall zu suchen. Man will ja Rechtsstreit erstmal vermeiden und versuchen auf menschlicher basis zu kommunizieren.
Der Anwalt wird nichts unterschreiben, bevor er nicht die ganze Situation gesehen hat. Selbst wenn Sie abreisen würden, kann Ihnen niemand verbieten, die Kinder zu sehen. Wenn Ihre Frau aber nicht will, dass Sie die Kinder sehen, können Sie von ihr verlangen, dass sie Ihnen die Möglichkeit gibt, sie woanders zu sehen.
Am besten ist es, wenn sie Ihnen einen Platz in ihrem neuen Zuhause zur Verfügung stellt. Wenn nicht, haben Sie das Recht zu verlangen, dass die Kinder bei Ihnen leben und sie die Miete zahlt.
Andernfalls können Sie sie verklagen.