amna amuna
Beiträge89Mitglied seitDienstag Juni 4, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 12, 2015
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Geändert am 15. Dezember 2018 um 05:15
amna amuna
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2. Oktober 2014 um 16:36
Hallo!
Folgender Sachverhalt: Das Volljährigkeitsalter in Tunesien ist 17. Das heißt, man darf heiraten. Das in Deutschland ist bei 18. Nehmen wir an, eine Tunesierin wird in Tunesien heiraten. Wird sie dann in Deutschland die Ehe anerkennen lassen können?
Danke erstmal S.H für die Rückmeldung, für den Link.
Es bleibt mir aber ungewiss, wie es mit dem Mindestalter aussieht. Wäre halt in Tunesien verheiratet, aber den Papierkram mit dem Zweck zur Familienzusammenführung kann ich nicht erledigen.
"Eine im Ausland erfolgte Eheschließung wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung die materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen (z.B. Ledigkeit, Mindestalter) für beide Partner nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung oder das Heimatrecht beider Ehegatten hinsichtlich der Form der Eheschließung gewahrt wurde", schreibt das Auswärtige Amt.
Guten Morgen S.H! Danke nochmals für die Rückmeldung. Nun habe ich auch das "Bei Vorliegen besonderer Gründe kann schon mit 16 Jahren geheiratet werden".
Und jetzt muss ich mich fragen, ob diese gesetzliche Regelung als ein besonderer Grund gelten kann/darf? Man ist nicht scharf darauf, eine Ehe einzugehen, doch gibt es ein noch ungeborenes Kind und traditionsgemäß müsste man schon verheiratet sein, um ein Kind zu zeugen. Mag kompliziert sein, aber so ist es. Der Vater des Kindes ist im Ausland (Tunesien).