stern152
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Geändert am 1. Februar 2019 um 05:29
RE.VW
Beiträge183Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:November 20, 2015
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20. Oktober 2014 um 18:18
Scheinbar war es doch der Fehler ihres Lebens, mit einem Kollegen zusammen gewesen zu sein. Er hat alle ihre kleinen und großen Geheimnisse ausgeplaudert. Kann sie ihn deswegen anzeigen? Also gelogen hat er nicht.
Die Verletzung von Privatgeheimnissen ist unter bestimmten Voraussetzungen strafbar. Aber es trifft auf deinen Fall nicht zu - ich meine aus gesetzlicher Hinsicht, nicht aus moralischer.
Hm, wenn es um private Geheimnisse geht, glaube ich, kann ihm die betroffene Ex-Freundin nichts anhängen. Sollte es um Betriebsgeheimnisse, Staatsgeheimnisse gehen, sieht das anders aus, aber private Geheimnisse auszuplaudern, wäre glaube ich eine moralische Sache. Man macht sich nicht dadurch strafbar.