Libéka.pAparoni
Beiträge92Mitglied seitDienstag Mai 7, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 23, 2015
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Geändert am 10. Januar 2019 um 02:53
Libéka.pAparoni
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22. Oktober 2014 um 10:05
Folgender Sachverhalt:
Eine "dumme" Frau hat ihren Job gekündigt, Wohnung verkauft mit allem Drum und Dran, um zu ihrem Verlobten nach Spanien zu ziehen. Kaum dort angekommen (Blitzbesuch) wollte sie ihn überraschen. Wusste sofort, dass er sie mit einer Landsfrau betrogen hat. Verlobung zwar aus, aber kann sie Schadenersatz einklagen?
§ 1299 BGB - Rücktritt aus Verschulden des anderen Teils
Veranlasst ein Verlobter den Rücktritt des anderen durch ein Verschulden, das einen wichtigen Grund für den Rücktritt bildet, so ist er nach Maßgabe des § 1298 Abs. 1, 2 zum Schadensersatz verpflichtet.
§ 1298 Ersatzpflicht bei Rücktritt
(1) Tritt ein Verlobter von dem Verlöbnis zurück, so hat er dem anderen Verlobten und dessen Eltern sowie dritten Personen, welche anstelle der Eltern gehandelt haben, den Schaden zu ersetzen, der daraus entstanden ist, dass sie in Erwartung der Ehe Aufwendungen gemacht haben oder Verbindlichkeiten eingegangen sind. Dem anderen Verlobten hat er auch den Schaden zu ersetzen, den dieser dadurch erleidet, dass er in Erwartung der Ehe sonstige sein Vermögen oder seine Erwerbsstellung berührende Maßnahmen getroffen hat.
(2) Der Schaden ist nur insoweit zu ersetzen, als die Aufwendungen, die Eingehung der Verbindlichkeiten und die sonstigen Maßnahmen den Umständen nach angemessen waren.
Libéka.pAparoni
Beiträge92Mitglied seitDienstag Mai 7, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 23, 201512 Geändert am 10. Januar 2019 um 02:55
Danke S.H. für die Rückmeldung und die hilfreichen Antworten. Nun wüsste ich gerne, ob ich diese Verlobung in irgendeiner Weise nachweisen muss. Wir waren schließlich zusammen, Verlobungsring habe ich noch an meinem Finger stecken. Familien wissen sie es. Aber Verlobungsfeier hat es nicht gegeben.