Ist dieses negative Testament noch wirksam?

Gelöst
wwüöt145 - 16. Oktober 2014 um 16:34
 anonymer Benutzer - 16. Oktober 2014 um 17:16
Guten Tag!
Folgender Dialamma!

Meine Mutter hat mir kurz vor ihrem Tod verziehen. ( 02 Monate davor hat mich enterbt). Da sie im Sterbebett lag, konnte sie nicht zum Notar. Doch habe ja 2 Personen die das bezeugen können.
Kann man das rechtlich regeln?

1 Antwort

anonymer Benutzer
16. Oktober 2014 um 17:16
Der Widerruf eines Testaments erfolgt durch ein in aller Form errichtetes Testament (§ 2254 BGB) oder Entnahme eines notariellen Testaments aus der amtlichen Verwahrung (§ 2256 BGB) oder durch Vernichtung oder Abänderung der Testamentsurkunde (§ 2255 BGB).

Die beiden letztgenannten Widerrufsformen liegen offensichtlich nicht vor.

Ein neues schriftliches Testament liegt ebenfalls nicht vor, sondern nur eine mündliche Erklärung. Es könnte daran gedacht werden, dass die Erklärung der Mutter ein mündliches Nottestament vor Zeugen war (§ 2250 BGB). Dazu wären aber drei Zeugen notwendig gewesen - zwei sind zu wenig. Zudem stellt eine mündliche Erklärung noch nicht kein Testamen dar, sondern erst eine von den Zeugen gefertigte Niederschrift, die vorgelesen, genehmigt und eigenhändig unterschrieben werden muss. Ob die anderen Voraussetzungen für ein Nottestament vorlagen, kann dahingestellt bleiben.

Die Enterbung bleibt bestehen.

Zum Nottestament siehe >>>

http://www.recht-finanzen.de/faq/3022-nottestament-im-uberblick#q=nottestament&cur=1&url=%2F