Sisi.Sisi
Beiträge12Mitglied seitMontag Oktober 20, 2014StatusMitgliedZuletzt online:Juli 20, 2015
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20. Oktober 2014 um 13:11
Sisi.Sisi
Beiträge12Mitglied seitMontag Oktober 20, 2014StatusMitgliedZuletzt online:Juli 20, 2015
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21. Oktober 2014 um 10:24
hallo liebe Mitglieder!
so. folgender Sachverhalt:
Ein Paar will heiraten. Jeder von den beiden hat eigenes Vermögen to don't touch. Kann man schon bei Jawort sagen, dass man die Gütertrennung auswählen will. Die gemeinsamen ehelichen Gebrauchsvermögens und die ehelichen Ersparnisse, die später angeeigneten werden , im Scheidungsfall 50/50 sollen im Gegengensatz dazu gerecht aufgeteilt . kann man es so regeln? Danke vielmals für eure Zeit.
Sisi.Sisi
Beiträge12Mitglied seitMontag Oktober 20, 2014StatusMitgliedZuletzt online:Juli 20, 2015 21. Oktober 2014 um 10:02
danke der Rückmeldung. Ich hoffe , ich habe was richtiges verstanden, sollte es nichts dagegen vereinbart wurde, greift automatisch die Zugewinngemeinschaft an.
Es gibt drei Güterstände: Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft.
Wer ohne Ehevertrag heiratet, lebt in der Zugewinngemeinschaft. Das ist im Grundsatz wie eine Gütertrennung, bei der bei Beendigung des Güterstandes (Scheidung, ehevertragliche Aufhebung, Tod) ein Zugewinnausgleich stattfindet.
Ehevertraglich kann man Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbaren.
Modifizierungen der Güterstände sind ehevertraglich möglich.
In den allermeisten Fällen ist die Zugewinngemeinschaft der richtige Güterstand.
Sisi.Sisi
Beiträge12Mitglied seitMontag Oktober 20, 2014StatusMitgliedZuletzt online:Juli 20, 2015 21. Oktober 2014 um 10:24
Ah , ok haben Sie tausend Dank für Ihre Zeit und für ihren sehr informativen Feedbacks.