Tennungsunterhalt ?

Gelöst
marueen Beiträge 1 Mitglied seit Mittwoch November 26, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: November 26, 2014 - 26. November 2014 um 22:42
rosenlady Beiträge 25 Mitglied seit Mittwoch Januar 14, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 27, 2015 - 14. Januar 2015 um 13:58
ich lebe seit 3 Jahren getrennt von meinem noch Ehemann , seit Oktober ist die Scheidung einvernehmlich beantragt, jetzt kommt das Arbeitsamt ,Jobcenter auf mich zu ,da er ALG2 seit Mai 2014 bezog , wegen Unterhaltszahlungen zu meinem Einkommen der letzten 12 Monate Auskunft zu geben ebenso welche Ausgaben ich habe aufzulisten ,
Bin ich dazu verpflichtet und muss ich trotz das die Scheidung eingereicht wurde Auskunft geben und werde ich zum Unterhalt herangezogen ,trotz das wir gegenzeitig abgesprochen haben auf Versorgungsausgleich zu verzichten

2 Antworten

twenty two Beiträge 86 Mitglied seit Mittwoch Mai 8, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 23, 2015 12
27. November 2014 um 08:59
Guten Morgen!


Wenn Sie und Ihr Ehegatte sich einig waren dass Sie gegenseitig auf Unterhaltszahlungen verzichten möchten, so hätten Sie diese Verzichtserklärung von einem Notar beurkunden! Sollte es nicht der Fall sein , wäre die Erklärung unwirksam und somit werden Auskunft geben müssen.
rosenlady Beiträge 25 Mitglied seit Mittwoch Januar 14, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 27, 2015 15
14. Januar 2015 um 13:58
"Die Auskunftspflichten ergeben sich aus §§ 1361 Abs. 4,1580, 1605 BGB" (Quelle: https://www.scheidung.org/unterhalt/ ).
Demnach bist du verpflichtet, deinem Nochehemann Auskunft zu erteilen und wenn du dem nicht nachkommst, kann er dich sogar auf Auskunftserteilung verklagen.