Glaubensverschiedene Ehe und Kirchensteuer

Gelöst
07.25 Beiträge 47 Mitglied seit Dienstag Oktober 21, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: November 24, 2015 - Geändert am 2. Januar 2019 um 19:25
07.25 Beiträge 47 Mitglied seit Dienstag Oktober 21, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: November 24, 2015 - 1. Dezember 2014 um 17:26
Guten Tag! Muss der Ehemann für die Kirchensteuer der Ehefrau kommen, wenn sie in Elternzeit geht und keine Kirchensteuer mehr fällig wird? Es geht um glaubensverschiedene Ehe.
Vielen Dank.

1 Antwort

Libéka.pAparoni Beiträge 92 Mitglied seit Dienstag Mai 7, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 23, 2015 12
Geändert am 2. Januar 2019 um 19:26
Nur unter einer Voraussetzung muss er es tun: Wenn beide Ehegatten derselben umlageerhebenden Gemeinschaft angehören und zur Einkommensteuer zusammen veranlagt werden, sind sie für die Kircheneinkommensteuer Gesamtschuldner (Art. 10 KirchStG).
07.25 Beiträge 47 Mitglied seit Dienstag Oktober 21, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: November 24, 2015 13
1. Dezember 2014 um 17:26
Vielen Dank.
Schönen Abend noch!