Justitia122
Beiträge4Mitglied seitMittwoch Dezember 10, 2014StatusMitgliedZuletzt online:Dezember 10, 2014
-
10. Dezember 2014 um 15:37
anonymer Benutzer -
10. Dezember 2014 um 18:30
Guten Tag, nehmen wir an, ich verkaufe eine Wohnung, kann ich zu meiner Hausbank gehen und mir den Kaufpreis vorstrecken lassen, auch wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug ist?
Es würde mich sehr wundern, wenn eine Bank das, insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass der Käufer bereits in Verzug ist, mit macht (und wenn doch zu welchen Bedingungen), aber rechtlich möglich wäre es ohnen Weiteres. Zu denken wäre z.B. an eine Abtretung des Kaufpreisanspruchs zu Sicherung eines Kedits oder Erfüllung eines Forderungskaufvertrages. Alles sehr unwahrscheinlich.
Übrigens: Der Thread auf den twenty two verlinkt hat, enthält viel Falsches.