Fahren als 17-jähriger ohne Begleitung wegen Notfall

Gelöst
h.d.k Beiträge 5 Mitglied seit Donnerstag Januar 8, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 20, 2015 - Geändert am 19. Dezember 2018 um 05:39
 Fawwaz10 - 30. September 2019 um 23:02
Hallo zusammen,
ein 17-jähriger fährt seine Mutter zur Entbindung ins Krankenhaus, es war ein Notfall, spät nachts, die beiden waren alleine, aus reiner Panik hat er das Auto seiner Mutter gefahren. Auf dem Rückweg wurde er bei einer Polizeikontrolle ohne Begleitung erwischt und der Polizist hat ihm einen Strafzettel in Höhe von 70 Euro in die Hand gedrückt. Ist das rechtens?
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5 Antworten

anonymer Benutzer
12. Januar 2015 um 19:02
Auf dem Rückweg lag kein Notfall mehr vor.
h.d.k Beiträge 5 Mitglied seit Donnerstag Januar 8, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 20, 2015
Geändert am 19. Dezember 2018 um 05:39
Morgen S.H!

Nein, die Mutter wurde ins Krankenhaus eingeliefert, zur Entbindung halt. Daher bin ich alleine heimgefahren.
rosenlady Beiträge 25 Mitglied seit Mittwoch Januar 14, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 27, 2015 15
Geändert am 19. Dezember 2018 um 05:40
Die Rückfahrt vom Krankenhaus war aber kein Notfall mehr. Der Sohn hätte dann im Krankenhaus warten müssen, bis eine eingetrage Begleitperson kommt, mit der er nach Hause fahren kann. Oder er hätte das Auto dort stehenlassen und mit Taxi/Bus/Bahn nach Hause fahren müssen.
Topspinner Beiträge 67 Mitglied seit Mittwoch Januar 8, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: November 15, 2019 14
13. Januar 2015 um 11:44
Ich denke, dass er noch Glück hatte. Wenn ein Polizist es ganz genau nimmt, könnte er sich sogar wegen der Hinfahrt aufregen und Ärger machen. Klar Notfall, aber das ist manchen leider einfach egal. Deshalb würde ich mich ruhig verhalten und zahlen.
Ich befürchte, dass es bei den 70 € Bußgeld nicht bleibt.

Zusätzlich wird 1 Punkt im Fahreignungsregister eingetragen und - was noch schlimmer ist - die Fahrerlaubnis wird widerrufen. Da es sich um einen schwerwiegenden Verstoß innerhalb der Probezeit handelt, muss darüber hinaus vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis ein Aufbauseminar absolviert werden. Zudem wird die Probezeit verlängert.
rosenlady Beiträge 25 Mitglied seit Mittwoch Januar 14, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 27, 2015 15
15. Januar 2015 um 11:47
Das ist so nicht korrekt. Die Fahrerlaubnis bleibt vorerst. Nur, wenn er jetzt das Aufbauseminar nicht besucht, dann wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen.
Libéka.pAparoni Beiträge 92 Mitglied seit Dienstag Mai 7, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 23, 2015 12
Geändert am 19. Dezember 2018 um 05:43
Also, ich hab mir den Bußgeldkatalog 2015 gerade gesehen: Da steht nichts zum Fahrerlaubnisentzug. Daher stimme ich rosenlady zu. h.d.K muss dieses Aufbauseminar besuchen und natürlich das Bußgeld zahlen.
anonymer Benutzer
15. Januar 2015 um 18:12
Das ergibt sich auch nicht aus dem Bußgeldkatalog, sondern aus dem Straßenverkehrsgesetz, nämlich § 6e Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2 StVG >>>>

http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__6e.html
h.d.k Beiträge 5 Mitglied seit Donnerstag Januar 8, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 20, 2015
Geändert am 19. Dezember 2018 um 05:44
Guten Tag!
Vielen Dank euch allen.
Die 70 € habe ich heute morgen überwiesen und morgen mach mich auf den Weg zum Ausbauseminar und mal sehen, was auf mich zukommen wird. Danke euch allen nochmal.
Schönen Tag noch!
Was haben sie bekommen?

Bußgeldbescheid ?
Punkte ?
Anordnung des Aufbauseminars ?
Verlängerung der Probezeit ?
Widerruf der Fahrerlaubnis ?

Lassen Sie uns doch bitte bei Gelegenheit wissen, wie die Sache endgültig ausgegangen ist.
h.d.k Beiträge 5 Mitglied seit Donnerstag Januar 8, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 20, 2015
Geändert am 19. Dezember 2018 um 05:46
Hallo S.H!

Sie hatten doch Recht gehabt: Mir wurde heute die Fahrerlaubnis widerrufen. Nach diesem kostenpflichtigen Aufbauseminar wird sich die Probezeit um weitere 2 Jahre verlängern und einen Punkt in Flensburg habe ich am Hals. Das Ganze natürlich von den 70 € abgesehen ... Habe so einen Hals, aber tja, willkommen in der deutschen gnadenlosen Straßenverkehrswelt.
Bekommt man nach Aufbauseminar seinen Führerschein wieder?