Liebe Oma
Beiträge76Mitglied seitDienstag September 4, 2012StatusMitgliedZuletzt online:November 10, 2015
-
21. Januar 2015 um 12:12
Liebe Oma
Beiträge76Mitglied seitDienstag September 4, 2012StatusMitgliedZuletzt online:November 10, 2015
-
2. Februar 2015 um 12:13
Hallo!
ich beschreibe mich kurz.
Über 60 , Führerschein habe ich seit etwa 15 Jahren. Doch seit etwa 05 Jahre war ich nicht am Steuer. Kerngesund. Sehbrille habe ich.
Komme ich meiner Enkelin als Begleitpersonen für das "Begleitende Fahren in Frage?
Danke
Um als Begleiter/in zugelassen zu werden, muss eine Person:
das 30. Lebensjahr vollendet haben,
mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) sein,
darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein (bis zum 30.04.2014 in der Prüfungsbescheinigung eingetragene Begleiter mit bis zu 3 Punkten bleiben weiterhin zur Begleitung geeignet) und
die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot beim Begleiten beachten, auch wenn er/sie nicht Führer des Pkw ist.
KATARINA04523
Beiträge52Mitglied seitDienstag Oktober 21, 2014StatusMitgliedZuletzt online:Juli 15, 201532 22. Januar 2015 um 13:45
meinem Vorredner muss ich bei allen Punkten Recht geben. Dazu kommt ja , dass Ihr Namen " Liebe Oma " namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen werden muss. Das ist natürlich auf theoretischer Ebene... Rate Ihnen dazu , paar Fahrstunden zu machen , Ihr Fahrreflex aufzufrischen und natürlich den Sehtest abzulegen Ihrer Enkelin eine wahre Schutzengel sein zu können.
rosenlady
Beiträge25Mitglied seitMittwoch Januar 14, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Mai 27, 201515 28. Januar 2015 um 11:36
Theoretisch können Sie die Begleitperson Ihrer Enkelin werden. Es ist jedoch ratsam, wenn Sie sich mit den Verkehrsregeln genauso gut auskennen wie Ihre Enkelin nach Abschluss der Fahrschule, um sie in schwierigeren Verkehrssituationen unterstützen zu können.