Grunderwerbssteuer

weissing Beiträge 1 Mitglied seit Mittwoch Februar 4, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 4, 2015 - 4. Februar 2015 um 17:36
 anonymer Benutzer - 5. Februar 2015 um 21:15
Guten Tag,
Eine Immobilie gehört hälftig Oma und Enkel, der Enkel will seine Hälfte der Oma zurück übertragen und die Oma will die komplette Immobilie der Tochter übertragen. Fällt in diesem fall Grunderwerbssteuer an ?Oder gibt es eine Frist einzuhalten zwischen der Übertragung der Haushälfte vom Enkel an die Tochter?

2 Antworten

@Fällt in diesem fall Grunderwerbssteuer an?
Nein : weil :
"§ 3 Nr. 2 GrEStG: Steuerbefreiung im Falle einer Schenkung eines Grundstücks unter Auflage: Schenkungen eines Grundstücks unter der Auflage eines Nießbrauchs (Wohnrechts) zugunsten des Schenkenden sind laut Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. Januar 1992 gemäß § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG vollständig von der Grunderwerbsteuer befreit. Soweit dem Beschenkten Auflagen auferlegt sind, die ihn zu Geld- oder Sachleistungen (z. B. Rentenzahlungen, Übernahme von Grundstücksbelastungen und anderen Verpflichtungen des Schenkenden) verpflichten, ist er insoweit nicht i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG auf Kosten des Zuwendenden bereichert."
anonymer Benutzer
5. Februar 2015 um 21:04
im Falle einer Schenkung eines Grundstücks unter Auflage:

Davon war aber in weissings Sachverhalt nicht die Rede.
anonymer Benutzer
5. Februar 2015 um 21:15
Es fällt bei Schenkungen nie Grunderwerbsteuer an (vgl. § 1 GrEStG).

OBACHT: Es könnte aber Schenkungsteuer anfallen. Der Freibetrag bei Schenkungen von Enkel auf Großelternteil beläuft sich nur auf 20.000 €.