SASUKKI
Beiträge39Mitglied seitDienstag August 6, 2013StatusMitgliedZuletzt online:März 3, 2015
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10. Februar 2015 um 09:16
anonymer Benutzer -
14. Februar 2015 um 17:38
so.
Folgender Sachverhalt:
Ehepaar setzten das Berliner Testament auf. Da es viele Höhe und Tiefe im Eheleben gab, reichte der Mann die Scheidung ein. Die Ehefrau wollte sie nie einwilligen.Trennungsjahr ist um. Nun geht es darum, dass die Frau an Herzleiden umkam.Wie sieht es jetzt rechtlich aus?Wer wird die Eigenturmwohnung erben? Die beiden haben 02 Kinder und 04 Enkelkinder.
Erben werden der Ehegatte und die beiden Kinder gemeinsam - § 1931 BGB.
Das Testament bleibt wirksam. Das ergibt sich aus §§ 2268, 2077 BGB
Erblasserin ist die Ehefrau. Die Ehe war noch nicht geschieden. Das Scheidungsverfahren lief zwar, aber die Ehefrau hatte der Scheidung nicht zugestimmt.
SASUKKI
Beiträge39Mitglied seitDienstag August 6, 2013StatusMitgliedZuletzt online:März 3, 20154 13. Februar 2015 um 09:54
"Erben werden der Ehegatte und die beiden Kinder gemeinsam - § 1931 BGB. "Gilt es auch wenn es ein Berliner Testament gibt? Laut meiner Recherchen wird der Ehemann dadurch der Alleinige Erbe ... Kinder werden nur deren Pflichtteil erwerben können. Die Wohnung bleibt das Eigenturm des Vaters.
sorry --- natürlich habe ich versehentlich die gesetzliche erbfolge dargstellt. Beim Berliner Testament erbt der Ehegatte alleine (zumindest als Vorerbe). Die Kinder sind enterbt und haben nur einen Pflichtteilsanspruch. --- sorry