Reisesicherungsschein

Gelöst
fernweh - 4. Februar 2015 um 10:21
Libéka.pAparoni Beiträge 92 Mitglied seit Dienstag Mai 7, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 23, 2015 - 4. Februar 2015 um 14:28
Guten Tag, muß ein Reiseveranstalter mit Sitz in Rumänien einem Kunden mit Wohnsitz
in Deutschland einen Reisesicherungsschein a) übergeben b) einer deutschen oder einer rumänischen oder einer beliebigen Versicherung mit Sitz im EU-Raum ?

1 Antwort

Libéka.pAparoni Beiträge 92 Mitglied seit Dienstag Mai 7, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 23, 2015 12
4. Februar 2015 um 14:28
Hallo !" jeder Reiseveranstalter ist dazu verpflichtet, Reisesicherungsscheine bei jeder Pauschalreise mitzuliefern" das schriebt das deutsche Reiserecht und ist in § 651k BGB vor.. Diese Pflicht basiert wiederum auf der Umsetzung einer entsprechenden Richtlinie der EU. Mit anderen Worten muss Ihr Reiseveranstalter Ihnen vor Geldzahlung abgeben... Die Rede hiervon seriösen Reiseveranstalter... Lassen Sie mal hoffen , dass dies Ihren zutrifft. Werfen Sie mal einen Blick hierauf