Guten Tag,
folgende Situation:
In den 1980er Jahren erhielt jemand 80.000 DM als Schenkung (kein Darlehen) von seinem Onkel.
Der Onkel war bis zu seinem Tod immer noch vermögend, er starb 2005. Erbe war seine zweite Frau, die 2012 verstarb. Es gab kein Testament. Laut Gerichtsbeschluss hat der Enkel geerbt, weil der Sohn bereits mit einem Haus abgefunden wurde und damit auch einverstanden war. Der Enkel fordert jetzt (2014) von meinem Cousin die 80.000 DM (ca. 40.000 Euro) plus Zinsen zurück. Geht das? Es gibt ein Schreiben, aus dem die Schenkung hervorgeht.
Ich bin der Meinung, es wäre eine unberechtigte Forderung, denn die Rückforderung einer Schenkung ist im deutschen Erbrecht so gut wie unmöglich.
Gemäß § 530 BGB ist der Widerruf einer Schenkung nur bei grobem Undank oder einer schweren Verfehlung möglich. Unter denselben Voraussetzungen haben die Erben ein Rückforderungsrecht, von dem sie möglicherweise Gebrauch machen können. Fehlen die o.g. Voraussetzungen, ist Ihr Cousin zu nichts verpflichtet.
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