kiebat78
Beiträge1Mitglied seitSonntag Januar 4, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Januar 4, 2015
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Geändert am 1. Februar 2019 um 06:38
anonymer Benutzer -
13. Januar 2015 um 19:25
Hallo zusammen,
ich bin nun etliche Foren durchgegangen und habe versucht, mich schlau zu machen. Irgendwie komme ich aber nicht weiter.
Folgender Sachverhalt:
Mein Vater ist vor etwa vier Jahren verstorben und meine Mutter wurde zur Alleinerbin. Meine Eltern haben vor etwa 9 Jahren zwei von meinen Geschwistern (Tanja und Wotan) einen Bauplatz überschrieben. Das Wohnhaus, in dem sie aktuell lebt, sollen meine dritte Schwester (Ronja) und ich im Todesfall meiner Mutter erhalten. Weitere Grundstücke sollen anteilig verteilt werden.
Wie muss das Ganze rechtlich abgesichert sein, dass meine Schwester Ronja und ich aufgrund Verjährung der Schenkung nicht benachteiligt werden? Reicht eine "Formulierung" (A und B erhalten Wohnhaus, da C und D bereits Bauplatz vor 10 Jahren bekommen haben) diesbezüglich im Testament meiner Mutter aus?
Sollte das Ganze schon mehrfach diskutiert worden sein, dann bitte ich vielmals um Entschuldigung!
"Ich bin nun etliche Foren durchgegangen und habe versucht, mich schlau zu machen. Irgendwie komme ich aber nicht weiter"
Das wundert mich nicht, denn es sind nicht so einfach zu beantwortende Fragen, die sie aufwerfen, und der mitgeteilte Sachverhalt genügt nicht zur Beantwortung.
Was haben Ihre Eltern mit Ihren Schwestern anlässlich der Übertragung des Bauplatzes im Hinblick auf Anrechnungen im Erbfall vereinbart?
Hm, wieso denn schwer, wenn es leicht geht? Deine Mutter sollte Sie und Ihre Tochter zu alleinigen Erben des Hauses (das Sie im Todesfall Ihrer Mutter erhalten werden) testamentarisch ernennen. Alternativ kann sie euch das Haus symbolisch für 1 € verkaufen, wobei ihr das Nießbrauchsrecht ggf. das Wohnrecht eingeräumt wird. Ein Notar wird euch über die Details der notwendigen Vertragsgestaltung aufklären.
"Ein Notar wird euch über die Details der notwendigen Vertragsgestaltung aufklären." und dringend von dem Alternativvorschlag abraten.
Kein Mensch verkauft sein Haus für 1 €. Wird eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, mit dessen Einverständnis nur zum Schein abgegeben, so ist sie nichtig (§ 117 BGB). Der Kaufvertrag wäre also unwirksam.
Die eigentlich gemeinte Schenkung wäre aber auch unwirksam, weil sie nicht notariell beurkundet worden wäre.
Selbstverständlich könnte Ihre Mutter Ihnen und Ihrer Schwester das Haus vermachen. Das ist in der Tat kein Problem. Problematisch könnten aber Pflichtteilsansprüche Ihrer beiden anderen Schwestern sein. Daher meine Frage zu der diesbezüglichen Regelung in den seinerzeitigen Übergabeverträgen.
6. Januar 2015 um 10:30