Jobbender Renter: Arbeitsrechte

Gelöst
valvis Beiträge 21 Mitglied seit Mittwoch März 18, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: November 19, 2015 - 24. März 2015 um 11:31
Danny1983 Beiträge 17 Mitglied seit Mittwoch Mai 13, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 15, 2016 - 13. Mai 2015 um 09:02
Guten Tag,
Meine Frage ist auf einen Bekannten bezogen. Da er sich nicht vom Arbeitsleben abschieden wollte, hat er keinen Antrag auf Rente gestellt. Nun will er wissen, ob sein Arbeitgeber den deswegen kündigen darf?Wie viel Urlaubstage würden dem zustehen?Vielen Dank
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6 Antworten

Guelzem4152647854
30. März 2015 um 13:38
Guten Tag!
Nein... Alter ist kein Kündigungsgrund nach deutschem Kündigungsgesetz.... Je nach seiner Arbeitszeiten steht dem Urlaubstage zu... Bei 6-Tage-Woche z.B stünde dem 24 Urlaubstage zu
rrobertt Beiträge 53 Mitglied seit Dienstag April 8, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Oktober 12, 2017 15
8. April 2015 um 17:14
Habe im meinem sozialem Umfeld schon Erfahrungen damit gemacht. Es ist so wie Guelzem sagt.
Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
8. April 2015 um 17:47
Viele Arbeitsverträge oder Traifverträge enthalten aber Klauseln, nach denen das Arbeitsverhältnis bei Erreichen des Renteneintrittsalters automatisch endet.

Viele Arbeitsverträge oder Tarifverträge sehen mehr Urlaubstage vor als gesetzlich als Minimum festgelegt ist.
Guelzem4152647854
8. April 2015 um 18:23
@Perry_M : eine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des Rentenalters werde ich als Diskriminierung wegen des Alters einstufen wollen... Und das sind meiner Meinung nach unwirksam.
Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
8. April 2015 um 20:20
Für mich ist es schwer vorstellbar, dass sich jemand, der mit seinem Arbeitgeber die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei erreichen des Renteneintrittsalters vereinbart hat, diskirminiert fühlt, wenn das, was er vereinbat hat, schließlich auch eintritt. Irgendwie sollte man sich schon an Vereinbarungen halten.

Darüber kann man aber durchaus streiten, denn die Vertragsbedingungen werden ja regelmäßig vom Arbeitgeber gestellt und der Arbeitnehmer hat meist nur die Wahl den Arbeitsvertrag so zu schließen, wie er vom Arbeitgeber angeboten wird oder erst gar kein Arbeitsverhältnis einzugehen.

>>Und das sind meiner Meinung nach unwirksam.<<

Was die tarifvertragliche Regelung betrifft, steht Ihre Auffassung nicht im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Das wurde durchgeklagt bis zum EuGH, der solche Regelungen im Tarifvertrag für rechtmäßig erklärt hat (Urteil vom 12.10.2010, Az. C-45/09).

Bei Regelungen im Arbeitsvertrag könnte es anders aussehen.

Nach § 10 Nr. 5 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist "eine Vereinbarung, die die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ohne Kündigung zu einem Zeitpunkt vorsieht, zu dem der oder die Beschäftigte eine Rente wegen Alters beantragen kann" eine zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters, also keine Altersdiskrminierung.

Das BAG hält einzelvertragliche Altersbefristungen für durchaus zulässig (Urteil vom 27.7.2005, Az.: 7 AZR 443/04). Der EuGH hat zu einzelvertraglichen Regelungen meines Wissens noch nicht geurteilt.
Danny1983 Beiträge 17 Mitglied seit Mittwoch Mai 13, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 15, 2016 4
13. Mai 2015 um 09:02
Eine Kündigung hier wäre eine Diskriminierung. Daher nicht wirksam