verrueckter-krebs
Beiträge1Mitglied seitMittwoch April 29, 2015StatusMitgliedZuletzt online:April 29, 2015
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29. April 2015 um 17:32
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016
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13. Mai 2015 um 20:51
ich wurde nach 7 1/2 Jahren gekündigt weil meine firma in der ich arbeite das objekt los geworden ist ,man hat mir innerbetrieblich keinen ausweich job angeboten,steht mir jetzt eine abfindung zu.?
KATARINA04523
Beiträge52Mitglied seitDienstag Oktober 21, 2014StatusMitgliedZuletzt online:Juli 15, 201532 29. April 2015 um 17:44
das objekt los geworden ist was soll ich drunter verstehen? Aber ja Ihnen steht es eine Abfindung zu, denn Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung ist fest verankert. Sie müsste t 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses, also für 7 1/2 Jahre.
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016223 29. April 2015 um 19:35
Das ist so generell gesagt nicht richtig.
Der Anspruch auf Abfindung setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann.
Wenn das Abfindungsangebot in der Kündigung nicht gemacht wird, besteht auch kein Abfindungsanspruch. Klagt der Arbeitnehmer dann gegen die Kündigung, kann er höchstens auf dem Vergleichswege eine Kündigung heraus schlagen. Lässt sich der Arbeigeber auf keinen Vergleich ein, gibt es auch keine Abfindung. Das Gericht wird feststellen, ob die Kündigung gerechtfertigt war oder nicht.
urlaub.de
Beiträge29Mitglied seitMontag Mai 13, 2013StatusMitgliedZuletzt online:Oktober 29, 201536
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Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016 4. Mai 2015 um 12:51
zwar haben Sie vollkommend Recht , womit Sie sagten Herr Perry_M doch " weil meine Firma in der ich arbeite das Objekt los geworden ist " lässt Geschichten schreiben... Wenn der Herr paar Details dazu geben würde, könnte man vll mit Sicherheit sagen, ob einen Abfindungsanspruch tatsächlich bestehen könnte.
will anonym bleiben
Beiträge49Mitglied seitDonnerstag November 8, 2012StatusMitgliedZuletzt online:November 16, 20155 29. April 2015 um 18:23
bei mir klingt nach eine sozial ungerechtfertigte Kündigung... können Sie paar Details dazu preisgeben? Haben Sie einen Anwalt oder das Arbeitsgericht eingeschaltet?Rate Ihnen dazu diesen http://www.recht-finanzen.de/faq/885-sozial-ungerechtfertigte-kuendigungen#q=Sozial+ungerechtfertigte+K%FCndigungen&cur=1&url=%2F TEXT zu lesen
Danny1983
Beiträge17Mitglied seitMittwoch Mai 13, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Juni 15, 20164 13. Mai 2015 um 08:58
Hallo,
warum ist die Kündigung ungerechtfertigt. Eine Kündigung kann immer erfolgen. Ob eine Abfindung gezahlt werden muss, kann nur durch Einsicht in den Vertrag tatsächlich gesagt werden.
29. April 2015 um 19:35
Der Anspruch auf Abfindung setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann.
Wenn das Abfindungsangebot in der Kündigung nicht gemacht wird, besteht auch kein Abfindungsanspruch. Klagt der Arbeitnehmer dann gegen die Kündigung, kann er höchstens auf dem Vergleichswege eine Kündigung heraus schlagen. Lässt sich der Arbeigeber auf keinen Vergleich ein, gibt es auch keine Abfindung. Das Gericht wird feststellen, ob die Kündigung gerechtfertigt war oder nicht.
4. Mai 2015 um 12:51