Was kann der AG tun , wenn der AN untertaucht?

VIVA.RUSSLAND Beiträge 50 Mitglied seit Freitag Juni 15, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: November 20, 2015 - 5. Mai 2015 um 17:53
Danny1983 Beiträge 17 Mitglied seit Mittwoch Mai 13, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 15, 2016 - 13. Mai 2015 um 08:55
Hallöchen!


Bitte keine Moralpredigte... Möchte nur neutrale rechtlichen Meinungen haben:

Bin fest angestellt , zwar gefallt mir die Arbeit mehr aber ich entwickle nicht weiter. Per Zufall habe ich einen Job "verschenkt" bekommen- auf goldene Tablette ...es hackt aber an Eintritttermin: der neue AG will mich sofort bei seinem Unternehmen haben ... Angenommen wenn ich bei meinem Arbeitgeber nicht einfach melden werde, neue Handynummer kriege als einfach untertauche , wird mich mein AG noch verklagen können, oder wird er mir nichts antun können? I mean aus rechtlicher Hinsicht jetzt.

2 Antworten

Dina.Din Beiträge 64 Mitglied seit Donnerstag August 14, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: November 19, 2015 8
6. Mai 2015 um 12:34
ich würde Ihnen dazu raten , Ihren Arbeitsvertrag zu lesen... Es kann gut sein , dass Ihr Arbeitgeber Sie verklagen können, wäre eine Kündigungsfrist vom Arbeitsverhältnis vertraglich vereinbart. Fristlos kann der Mitarbeiter nur kündigen, wenn er einen " wichtigen Grund" hat... Und das liegt meiner Meinung nicht vor.
Danny1983 Beiträge 17 Mitglied seit Mittwoch Mai 13, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 15, 2016 4
13. Mai 2015 um 08:55
er kann sie kündigen auf Grund von Arbeitsverweigerung und Nichterscheinen.