ja , darf er /// doch muss er seine Ablehnung schriftliche begründen... Doch eins darfst du dessen sicher sein.... Ein Weiterbildung ist nicht in allen Bundesländern zulässig... Als die Einwilligung oder Ablehnung des Arbeitgebers hängt von vielen Faktoren ab unter anderem von Wohnort ,Kein Anspruch auf Bildungsfreistellung besteht z.b in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen.
isa456
Beiträge73Mitglied seitDienstag April 16, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 5, 20159 27. Mai 2015 um 10:16
danke S.H der Antwort ich weiß ,dass es in Oberpfalz nicht gesetzlich zugesprochen ist... Aber bin ja Ausländer und muss jeweils meine Deutsche- sowie meine Englischkenntnisse verbessern.... Das haben wie bei meinem Vorstellungsgespräch besprochen... Ich verstehe nur nicht , warum er jetzt Rückzieher macht.
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016223 30. Mai 2015 um 18:29
",Kein Anspruch auf Bildungsfreistellung besteht z.b in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen."
Das ist falsch.
In Baden-Württemberg gilt gem. § 1 Abs. 1 Bildungszeitgesetz (BzG BW) vom 15.03.2015: "Die Beschäftigten in Baden-Württemberg haben
einen Anspruch gegenüber ihrer Arbeitgeberin oder
ihrem Arbeitgeber auf Bildungszeit. Während der Bildungszeit
sind sie von ihrer Arbeitgeberin oder ihrem
Arbeitgeber unter Fortzahlung der Bezüge freizustellen."