Aufhebungsvertrag statt Kündigung: Was tun?

Gelöst
Gesperrt profil - Geändert am 17. Juli 2019 um 02:33
Costard79 Beiträge 77 Mitglied seit Donnerstag September 3, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 11, 2016 - 3. September 2015 um 09:08
Wie ihr sehen könnt, habe ich ein kleines Problem mit meinem Arbeitgeber. Es geht darum, dass ich eigentlich eine Kündigung bekommen sollte, aber auf einmal habe ich einen Aufhebungsvertrag. Nun bin ich etwas verunsichert, denn es war so nicht abgemacht. :/

Ist das denn richtig so oder ist da was falsch? Hatte denn jemand hier auch mal einen solchen Fall und kann mir weitere Tipps geben? Ich habe nämlich keine Lust, dass ich hier in was reingerate und dann am Ende auf dem Schlauch stehe. Daher hoffe ich, dass mir jemand helfen kann und mir auch einen Tipp geben kann. Habt ihr denn Anhaltspunkte?

2 Antworten

Costard79 Beiträge 77 Mitglied seit Donnerstag September 3, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 11, 2016 85
Geändert am 17. Juli 2019 um 02:39
Hallo,

wolltest du denn von dir aus den Job nicht mehr oder hat die Firma dir gesagt, sie will dich nicht mehr?

Im ersten Fall: Wenn du aufhören möchtest, hast du da leider keine Handhabe. Ein Aufhebungsvertrag ist beim Arbeitsamt genauso schlecht wie eine Eigenkündigung. Du bekämst in beiden Fällen beim Amt die dreimonatige Sperre.

Im zweiten Falle: Wenn der Arbeitgeber dir von sich aus kündigen wollte und dir stattdessein einen Aufhebungsvertrag vorlegt, bloß nicht unterschreiben! Damit verzichtest du nämlich ggf. auch auf Entschädigungsansprüche und bekommst zusätzlich wie gesagt Probleme mit dem Arbeitsamt. Wenn du also noch keinen neuen Job hast, solltest du auf eine rechtsgültige betriebsbedingte Kündigung pochen.

LG Costard
sebastiann1 Beiträge 13 Mitglied seit Mittwoch Juli 23, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 11, 2017 3
Geändert am 17. Juli 2019 um 02:37
Servus !

Bei besonders schwerwiegenden Verstößen gegen den Arbeitsvertrag kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unter Umständen sogar ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen. Selbst wenn lediglich der Verdacht einer solchen schwerwiegenden Pflichtverletzung besteht, kann ein Kündigungsrecht gegeben sein.

Viele Arbeitgeber greifen in einer solchen Situation allerdings nicht zum Instrument der Kündigung, sondern legen dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag vor. Der Vorteil ist, dass der Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag unterzeichnet, keine Kündigungsschutzklage fürchten muss. Das ist regelmäßig das Problem des Arbeitnehmers, wenn er sich auf den Aufhebungsvertrag einlässt. Davon ist nur schwer wieder wegzukommen. Allerdings ist es nicht unmöglich.

Aus diesem Grund denke ich, dass es besser ist, dass du einen Anwalt zur Seite nimmst. Der kann dir dann besser helfen. ;) Nur so kannst du auf Nummer sicher gehen und dein Problem aufklären.