rosenlady
Beiträge25Mitglied seitMittwoch Januar 14, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Mai 27, 2015
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Geändert am 5. September 2018 um 07:04
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5. September 2018 um 07:18
Hallo, ich bin angeblich zu schnell gefahren, kann mich aber nicht eriinnern egeblitzt worden zu sein. jezt Habe ich einen Besched bekommen. ich soll knapp 100 Euro zahlen und einen Punkt bekoemm. Auf dem Bescheid ist aber kein Foto drauf. Ist der denn überhaupt rechtens?
der Antrag auf Akteneinsicht gemäß § 49 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) muss vom Betroffenen selbst beantragt werden. Die Behörde kann die Akteneinsicht verweigern, wenn Interessen Dritter geschützt werden sollen. Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr macht die Behörde dies aber selten.
Den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid müssen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einlegen.
Ein Bußgeldbescheid muss nicht nur alle wichtigen Angaben zu Tat, Zeitpunkt, Personalien und der festgesetzten Geldbuße, sondern auch ein Foto des Fahrers.
Nehmen Sie das nicht stillschweigend hin, beantragen Sie Fotoansicht bei der zentralen Bußgeldstelle und legen Sie eventuell Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016223 30. Mai 2015 um 18:18
"sondern auch ein Foto des Fahrers. "
Das ist falsch.
Der Bußgeldbescheid muss keine Foto des Fahrers ausweisen. Trotzdem nehmen die Behörden heutzutage zumeist ein Foto auf. Das erspart ihnen Verwaltungsaufwand, denn dann muss man nicht mehr allein deshalb Akteneinsicht nehmen um das Foto zu sehen.
"beantragen Sie Fotoansicht"
Das ist falsch.
Akteneinsicht bekommt nur ein Anwalt
"bei der zentralen Bußgeldstelle"
Das ist vielleicht nicht richtig.
Zuständig ist die Behörde, die die Bußgeldbescheid erlassen hat. Zentrale Bußgeldstellen gibt es nicht in allen Bundesländern.
Ich habe keine Ahnung, wer von den Vorrederen Recht haben soll ... Doch eins ist mir klar... Wenn die Behörde dem Bußgeldbescheid kein Foto beigefuegt haben, müssen sie ein problematisches Bild haben (vll verschwommen und der Fahrer ist schlecht zu erkenenn) Frau Rosenlady ich würde einen Anwalt in Sache hinerinziehen und Fotoansicht beantragen lassen, aufgrund-essen Sie nicht sicher sind, dass Sie abgeblitzt worden sind.
Feierabendbier
Beiträge54Mitglied seitDonnerstag September 15, 2016StatusMitgliedZuletzt online:Februar 8, 201756 21. Oktober 2016 um 12:46
Tands1980
Beiträge22Mitglied seitFreitag September 18, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Oktober 16, 201521 25. September 2015 um 12:29
Ein Bußgeldbescheid muss nicht zwingend ein Beweisfoto enthalten! Kann ja zum Beispiel auch sehr wackelig sein oder schwer zu erkennen. Du kannst aber bei der Behörde selbst vor Ort dir das Bild anschauen gehen. Das dürfen sie dir nicht verweigern. Ist dein Recht.
Hallo Rosenlady! Wie lang ist es denn her das der Bescheid ankam? Hab gelesen, dass man nur innerhalb von zwei wochen einspruch erheben kann. vielleicht hilft es dir ja weiter... im internet steht auch, dass voll viele bescheide nicht stimmen!!! viel erfolg!
Feierabendbier
Beiträge54Mitglied seitDonnerstag September 15, 2016StatusMitgliedZuletzt online:Februar 8, 201756 21. Oktober 2016 um 12:48
Meistens steht zusätzlich zu den angegebenen Informationen noch eine Webseite, wo man sich online anmelden kann, um das Foto einzusehen. Dafür stehen auch auf dem Bußgeldbescheid meistens die Zugangsdaten. Ansonsten würde ich mich direkt an die Bußstelle wenden und dort nachfragen und ein Fotonachweis fordern.