Guten Tag,
Sie verweisen auf den §79 Nr. 9 FeV bei der Normkette, die auf die Ordnungswidrigkeit verweist, ohne Sehhilfe Auto zu fahren. Ich möchte sie hiermit darauf hinweisen, dass ich den § 79 FeV zwar gefunden habe, dieser jedoch leider keine Nr. 9 hat und auch sonst nichts mit dem oben genannten zu tun hat. Mich interessiert die richtige Normkette.
Vielen Dank für Ihre Antwort
Der Verweis auf § 23 II 1 und Weiterverweis auf § 6 IIIa StVG passt allerdings nur auf Autoteile und nicht auf Sehhilfen. Ich glaube, man braucht den § 23 II nicht mitzuzitieren.
Bezüglich des § 79 FeV habe ich mich geirrt.
11. August 2015 um 14:53
Geändert am 18. Juli 2019 um 05:39
Bezüglich des § 79 FeV habe ich mich geirrt.